Ermittlung vom Kartellamt wegen Gebühren von BMA- Aufschaltungen

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  • Hallo,

    siehe diesen nicht uninteressanten Artikel über aktuelle Ermittlungen vom Kartellamt:

    http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/mon…emens-1.1431696

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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  • Danke für die Info.
    Das Problem ist ja schon seit jahren bekannt, dass je nach eingebautem System, dem Betreiber der BMA die sog. Aufschaltbedingungen durch die zuständige Stelle vorgegeben werden. Vllt tut sich da mal etwas. Da muss sich dann vor Allem technisch etwas tun, dass entsprechend andere verbauten und in Betrieb befindlichen Anlagen mit kleinen technischen Hilfsmittel ein Aufschalten ermöglicht wird.

    Gruß

    Jens

    "... das kannste schon so machen aber dann ist es halt kacke!"

    "Wenn das die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!" (Rockband Haudegen)

  • Wer verteilt hier die guten Kugelschreiber und die Meeting-Karten für den Golf-Club?

    Ein Schelm der Böses denkt? :D:D:D

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    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)