Laserschutzbeauftragter

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  • Hi Sifas,

    bei uns in der Produktion wird zur Zeit der 3. Beschriftungslaser installiert. Bei normalem Gebrauch ist er mit Klasse 1 klassifiziert, für Wartung etc. Klasse 4.
    Wir haben keinen Laserschutzbeauftragten, wie ist dies bei Euch geregelt und wo bekommt man eine fundierte Ausbildung.

    Gruß

    Hermann

    der NRWler aus Franken

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    • Offizieller Beitrag

    Tach,
    also wir haben mehrere Laser - Gravurmaschinen der Laserklasse 1
    im normalen Betrieb. Wie bei HEB ist oder besser gesagt war das Problem, dass wenn zu Wartungs- oder Reparaturarbeiten die Abdeckung des Lasers entfernt werden musste, stieg die Laserklasse auf 4.
    Das war uns erstens zu gefährlich, zweitens zu teuer und zu aufwendig.
    Wir habe Wartungsverträge mit dem Hersteller abgeschlossen, außerdem im Falle einer Störung oder eines Defektes vereinbart, dass innerhalb einer bestimmten Zeit ein Monteur vor Ort ist.


    kommt uns im Endeffekt wesentlich billiger.

    herbert

  • Hallo HEP,

    zu Deinem Problem:
    Chris hat es vermutet und Herbert hat es belegt.

    Laut BGV B2 DA zu § 9 hat der Unternehmer den Laserschutz-beauftragten zu bestellen, der die Instandhaltung durchführt.

    Habt Ihr zur Wartung eine Fremdfirma gebunden, seit Ihr diese Sorge los.
    (Jedoch sollte sich Eure SIFA in die Koordinierung einbringen. ...)

    Führt Ihr die Wartung selber durch, ist die Bindung eines externen Laserschutzbeauftragten kostengünstiger.

  • Servus Hans,

    der Laserschutzbeauftragte ist doch nicht persönlich für die Instandhaltung verantwortlich, er hat doch "nur" dafür zu sorgen, dass die Vorschriften (§6) eingehalten werden.
    Zudem, was kostet die Firma ein eigener Laserschutzbeauftragter, - nix - zumindestens bei uns.

    Gruß

    Hermann

    der NRWler aus Franken

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