Anmeldung von Laserklassen

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  • Hallo zusammen,

    mir ist bekannt, dass man Laserklassen 3R, 3B und 4 bei der Behörde anmelden muss.

    Gilt dies auch, wenn diese Laserklassen eingehaust sind und dadurch nach Außen hin die Klasse 1 entsteht?

    Laser werden in diesem Fall in Montageeinrichtungen zur Beschriftung und Kennzeichnung von Metallgehäusen eingesetzt. Sie sind kommplett eingehaust und von außen nicht zugänglich!
    Innen Klasse 3R und 4!
    Nach Außen Klasse 1 laut Hersteller!

    Wäre net schlecht, wenn Ihr mir weiter helfen könntet.

    Gruß Torsten

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  • Hallo Thorsten,

    das gleiche Problem habe ich schon seit längerer Zeit.
    Wir haben Laserbeschriftungsgeräte fertig gekauft und haben sie anschließend selbst in eigenkonstruierte Gehäuse eingebaut.
    Deine Frage hatte ich bereits in ähnlicher Form vor einiger Zeit hier im Forum gestellt. Dazu mal die Suche benutzen, dann wirst Du schon einiges an Antworten und Hinweise auf BG - Informationen und andere Literatur finden.
    Leider habe ich zu dem Thema auch in diesem Forum noch keine direkte Antwort bekommen können. Das Lesen der Informationen hat mich nicht so wirklich weiter gebracht.

    Bisher ist mir nur klar, dass wir das Gehäuse, in dem sich die "gefährliche" Laserklasse befindet, in Deinem Fall R3 und 4, nicht öffnen dürfen. Unter anderem müssen regelmäßige Wartungsintervalle eingestellt werden, die normalerweise vom Hersteller durchgeführt wird. Lese dazu mal die Bedienungsanleitung des Beschriftungsgerätes.

    Ich werde nun einen Kollegen, der als Laserschutzbeauftragter in einem Schwesterwerk arbeitet, fragen. Danach bliebe noch eine Anfrage an die BG und die technische Aufsichtsperson mal vor Ort zur Beratung einzuladen. Dann solltest Du aber Kaffee kochen ;) .

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

    _________________________________

    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen

  • Im Leitfaden "Nichtionisierende Strahlung" - Laserstrahlung auf der Seite der baua steht zur Klasse 1:
    "Die zugängliche Laserstrahlung ist unter vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen ungefährlich."
    Wenn also eingehaust ist und nach aussen zugänglich die Klasse 1 ausgewiesen ist, muss der Betrieb meines Erachtens nicht angemeldet werden.
    ABER (Zitat GUV-V B2):
    "Bei Lasereinrichtungen der Klasse 1 entsteht bei bestimmungsgemäßer Verwendung kein Laserbereich. Ändert sich bei der Instandhaltung von Lasereinrichtungen der Klasse 1 die Klasse, kann dabei die Einrichtung eines Laserbereichs erforderlich werden."

    http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=3
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/v-b2.pdf

    Grüsse vom Thomas

    Neueste Studien der EU kommen zu eindeutigem Ergebnis: "Man steckt halt nicht drin...!"

  • Danke für eure Antworten,

    da es sich hier um ca. 40 Montageeeinrichtungen mit je 2-3 Lasern handelt und ich keine Gefährdung während des Betriebes sehe, werden wir sie erstmal nicht anmelden (natürlich mit nochmaliger Absprache des Amtes - konnten beim letzten Mal keine vernünftige Antwort geben). :cursing:

    Man sieht aber, dass das ein Thema zum verzweifeln ist..... ?( das heißt viel lesen!

    MfG und einen schönen Sonntag

    Torsten

  • Hallo zusammen,

    also mal meine Infos dazu: Habe vor kurzem die Ausbildung zum Laserschutzbeauftragten gemacht weil ich mich genau mit der gleichen Thematik auseinander setzen musste.

    Habe dann bei der Ausbildung den einen Dozenten (von der Unfallkasse) gefragt wie man denn seiner Meinung nach mit Lasern die eigentlich Klasse 3 oder 4 sind aber eingehaust dann Laserklasse 1 entsprechen umgehen soll.
    Seine Aussage war dass er auf jeden Fall melden würde. Habe dann auch nach den Gründe gefragt. Die BG bzw. die Unfallkassen für die öffentlichen Dienste geht folgendendermaßen vor wenn Sie einen Laser gemeldet bekommt: Sie schreibt das Unternehmen an und fragt ob ein Laserschutzbeauftragter vorhanden ist und möchte in der Regel auch einen Ausbildungs und Beauftragungsnachweis sehen.

    Aber mal ander gefragt: Ihr habt doch für eure Laser die eigentlich Klasse 3 oder höher sind (und eingehaust der Klasse 1 entsprechen) einen Laserschutzbeauftragten oder? Wenn man nicht melden müsste dann bräuchte man aus meiner Sicht auch keinen Laserschutzbeauftragten. Weil wenn ich im Unternehmen Laserdrucker, CD-Player und Laserpointer habe brauch ich ja auch keinen Laserschutzbeauftragten.

    Den Laserschutzbeauftragten brauche ich ja bei eingehausten Anlagen dafür wenn z.B. mal eine Instandhalter rein muss um Rep. durchzuführen (der Laserschutzbeauftragte sollte dann vorher mit den Instandhaltern eine Unterweisung durchführen.) Oder andere Situation: Wenn ich einen Laser habe der in einer Anlage ist und mit einem Roboter bewegt wird muss ab und an ja einer zum Teachen rein diese Personen sollte auch unterwiesen sein.

    Soweit mal. Ich werde bei uns alle Laser die eingehaust sidn trotzdem anmelden!

    Zum Schluss noch eine Info was mit der Meldung passiert: Sie wird abgeheftet und verschwindet in den Untiefen der Archive...

    Grüße B

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