Substitution eines Stoffes durch Polykristalline Aluminiumoxid-Faser

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  • Hallo zusammen,

    gerade ist bei mir eine Anfrage reingekommen auf die ich keine wirklich begründete Antwort habe, vielleicht weiss da einer von euch was.

    Die Frage war ob man einen Stoff durch Polykristalline Aluminiumoxid-Faser ersetzen kann oder darf. Ich denke da Polykristalline Aluminiumoxid-Faser zu den KMF Stoffen gehört (also wie Asbest) ist es nicht möglich das es als Ersatz oder Hauptstoff verwendet wird. Aber wo das genau steht weiss ich nicht.

    Allerdings wenn ich mir die TRGS 905 (gilt die überhaupt noch) anschaue dann ist der bestimmte Stoff (CAS 675106-31-7) dort nicht aufgeführt. Dennoch sagt die TRGS das der Staub solcher Materialien Kat2 oder 3 ist (weiss nicht mehr) also eigentlich doch selbst substitutionspflichtig oder sogar anzeigepflichtig? Oder bin ich einfach verwirrt :S

    Wie finde ich das jetzt raus ob das in Deutschland erlaubt ist oder nicht? Der Einsatz von KMF Stoffen ist ja nicht generell verboten soweit ich weiss oder?

    Bin etwas in unbekannte Gewässer gekommen mit dieser Anfrage, hoffe einer von euch kann mir etwas Klarheit verschaffen! Danke :love:

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  • Hallo Anna,

    du kannst und solltest auch eure Berufsgenossenschaft kontaktieren.
    Wenn ich es richtig interpretiere, seid ihr bei der BG ETEM. Dort wäre es der Fachbereich Gefahrstoffe bei Frau Dr. Böckler (klick mich).
    Alternativ kannst du dich auch bei der BAuA (https://sifaboard.de/www.baua.de) oder der DGUV (https://sifaboard.de/www.dguv.de) durchfragen. Wenn du den richtigen Ansprechpartner gefunden hast, wird dir sicherlich schnell geholfen (abewr est dann ;) )

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hallo Aba2304,

    Die Frage war ob man einen Stoff durch Polykristalline Aluminiumoxid-Faser ersetzen kann oder darf. Ich denke da Polykristalline Aluminiumoxid-Faser zu den KMF Stoffen gehört (also wie Asbest) ist es nicht möglich das es als Ersatz oder Hauptstoff verwendet wird. Aber wo das genau steht weiss ich nicht.

    zunächst einmal bitte nicht KMF (künstliche Mineralfasern) und Asbest in einen Topf werfen, denn Asbest ist ein natürlich vorkommens Mineral mit am Menschen erwiesener kanzerogener Wirkung und bei den KMF kommt es sehr auf die Zusammensetzung an wie kanzerogen sie sind.

    Allerdings wenn ich mir die TRGS 905 (gilt die überhaupt noch) anschaue dann ist der bestimmte Stoff (CAS 675106-31-7) dort nicht aufgeführt. Dennoch sagt die TRGS das der Staub solcher Materialien Kat2 oder 3 ist (weiss nicht mehr) also eigentlich doch selbst substitutionspflichtig oder sogar anzeigepflichtig? Oder bin ich einfach verwirrt :S

    Die TRGS 905 gilt noch mit aktuellen Stand 2008. Da es sich um Polykristalline Aluminiumoxid-Fasern und nicht um einkristalline Aluminiumoxid-Fasern handelt wäre laut 2.3.6 der TRGS 905 mit der Kategorie 3 zu rechnen.

    Wie finde ich das jetzt raus ob das in Deutschland erlaubt ist oder nicht? Der Einsatz von KMF Stoffen ist ja nicht generell verboten soweit ich weiss oder?

    Da hilft die Chemikalienverbotsverordnung. Dort findest du die glasigen Silikatfasren mit KI < 40

    Weiterhin würde ich einen Blick in das Sicherheitsdatenblatt werfen (Bsp s. Anhang).

    viele Grüße
    kuddel