Hallo zusammen,
gerade ist bei mir eine Anfrage reingekommen auf die ich keine wirklich begründete Antwort habe, vielleicht weiss da einer von euch was.
Die Frage war ob man einen Stoff durch Polykristalline Aluminiumoxid-Faser ersetzen kann oder darf. Ich denke da Polykristalline Aluminiumoxid-Faser zu den KMF Stoffen gehört (also wie Asbest) ist es nicht möglich das es als Ersatz oder Hauptstoff verwendet wird. Aber wo das genau steht weiss ich nicht.
Allerdings wenn ich mir die TRGS 905 (gilt die überhaupt noch) anschaue dann ist der bestimmte Stoff (CAS 675106-31-7) dort nicht aufgeführt. Dennoch sagt die TRGS das der Staub solcher Materialien Kat2 oder 3 ist (weiss nicht mehr) also eigentlich doch selbst substitutionspflichtig oder sogar anzeigepflichtig? Oder bin ich einfach verwirrt
Wie finde ich das jetzt raus ob das in Deutschland erlaubt ist oder nicht? Der Einsatz von KMF Stoffen ist ja nicht generell verboten soweit ich weiss oder?
Bin etwas in unbekannte Gewässer gekommen mit dieser Anfrage, hoffe einer von euch kann mir etwas Klarheit verschaffen! Danke