Werkstückwechsel am Schnellspannfutter bei laufender Spindel.

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  • Hallo ich bin neu hier im Forum. Kann mir jemand Hilfestellung geben für folgendes Problem.

    Auf einer alten konventionellen Drehbank mit Schnellspannfutter (mit Druckluft betrieben), soll an Hülsen die Fase beidseitig bearbeitet werden. Darf bei sich drehender Spindel das Werkstück gewechselt werden? Unter welchen Bedingungen ist das zulässig? Und in welchen Vorschriften ist das geregelt?

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  • Moin mattgu,

    helfe mir einmal,
    das Werkstück ist IN der Spindel und die dreht sich? Freier Zugriff?
    Was passiert, wenn der Bediener irgendwo mit seiner Jacke, Fingerring oder was-weiss-ich hängenbleibt?

    Ich glaube, die Antwort kannst du selber geben. Hier wird doch auf Kosten der Gesundheit Zeit gespart. Klar ist es aus Unternehmersicht blöd, wenn das Futter immer erst stehen muß. :D:D:D

    Was ist denn billiger? 30 Minuten Zeitverlust pro Tag oder ein Mensch mit bleibenden Folgeschäden.

    Tschau,
    der Waldmann

    .
    .
    .
    ... viele Grüße vom Waldmann.


    "Et kütt, wie et kütt."
    (kölsche Zuversicht)

    Einmal editiert, zuletzt von Waldmann (21. Juni 2012 um 17:06)

  • Ich sage eindeutig Nein !

    Die Verletzungsgefahr ist zu groß, was sagt die GBU und BGV A0 dazu ?


    Gruß aus Köln


    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Hallo,

    schau dir mal die TRBS 2111 und den Teil 1 an.
    Aber das Ergbnis ist, wie oben genannt, eigentlich schon über die BGV A0 klar. 8|

    Gruß, Niko.

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    3 Bewerten der Gefährdungen
    Nach der TRBS 1111 sind alle mechanischen Gefährdungen zu bewerten, die gemäß Nummer 2 ermittelt wurden.

    Zur Bewertung mechanischer Gefährdungen können grundsätzlich die folgenden Kriterien herangezogen werden:

    3.1 Zugänglichkeit kontrolliert bewegter Teile oder von gefährlichen Oberflächen, z. B.:
    3.1.1 Einhaltung der Sicherheitsabstände z. B. nach DIN EN 294, Ausgabe 1992, und nach DIN EN 811, Ausgabe 1996, zu bewegten Teilen, die Quetschstellen, Scherstellen, Schneid- und Stichstellen, Einzug- und Fangstellen sowie Stoßstellen bilden können und zu gefährlichen Oberflächen,

    3.1.2 Einhaltung der Mindestabstände zur Vermeidung von Quetschstellen zwischen zwei bewegten Teilen oder zwischen einem bewegten und feststehenden Teil z. B. nach DIN EN 349, Ausgabe 1993, differenziert nach Körperteilen,

    3.1.3 Vorhandensein trennender oder nicht trennender Schutzeinrichtungen z. B. nach DIN EN 953, Ausgabe 1997.

    3.2 Kinetische Energie, Krafteinwirkung
    Dynamische und statische Kräfte, die durch ihre Wirkung auf den Körper zu Verletzungen führen können. Bei Bewegungsvorgängen können z. B. Kräfte über ein zulässiges Maß hinaus auftreten. In die Bewertung müssen die Geometrie, die Bewegungsgeschwindigkeiten und die Materialbeschaffenheit einfließen
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    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -