Hallo Leute,
ich beschäftige mich mit der Lagerung von Kerosin.
Hierbei geht es wirklich nur um die Lagerung (nicht befüllen, Behälter entleeren etc.). Dort habe ich eine Abstandsregel beim Lagern von 10 Metern zu benachbarten Gebäuden gefunden. Allerdings ist das Lagern in IBC´s unter den von uns erfüllten Voraussetzungen als "passives Lagern" definiert. Nun stelle ich mir die Frage ob die TRbF 20 überhaupt noch gültig ist bzw. welchen Stellenwert sie noch hat. Bin eigentlich davon ausgegangen, dass es sich hierbei immer noch um eine Art "Stand der Technik" handelt.
Wie gehe ich damit um?
Danke für Eure Hilfe