Hallo zusammen,
mich würde interessieren wie in anderen Betrieben bei Kessel- bzw. Rauchgaslinienfreigaben die Luftqualität überprüft wird. Bei uns macht ein Schichtmitarbeiter an fest definierten Stellen mit einem Dräger-Chipmessgerät Analysen, die werden aber maximal einen Meter im Innenraum entnommen. Gemessen wird cO2, CO, SOx, HCl und mir unverständlicher Weise auch NH3. Die Mitarbeiter die diese Analysen durchführen sind nicht für diese Aufgabe geschult, eine kurze Erklärung der Geräte wird als ausreichend angesehen. Nach diesen mehr oder weniger aussagekräftigen Analysen wird die Kessel- bzw. Rauchgaslinienfreigabe an die Werkstatt erteilt. Jetzt ein paar Fragen meinerseits:
Gibt es für solche meiner Meinung nach wichtigen Messungen gesetzliche Vorgaben?
Muß der Mitarbeiter der diese Messungen durchführt zwangsläufig geschult sein und gibt es dafür Vorgaben?
Schon mal vorab vielen Dank,
Gerd