Luftanalysen Müllverbrennung

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  • Hallo zusammen,
    mich würde interessieren wie in anderen Betrieben bei Kessel- bzw. Rauchgaslinienfreigaben die Luftqualität überprüft wird. Bei uns macht ein Schichtmitarbeiter an fest definierten Stellen mit einem Dräger-Chipmessgerät Analysen, die werden aber maximal einen Meter im Innenraum entnommen. Gemessen wird cO2, CO, SOx, HCl und mir unverständlicher Weise auch NH3. Die Mitarbeiter die diese Analysen durchführen sind nicht für diese Aufgabe geschult, eine kurze Erklärung der Geräte wird als ausreichend angesehen. Nach diesen mehr oder weniger aussagekräftigen Analysen wird die Kessel- bzw. Rauchgaslinienfreigabe an die Werkstatt erteilt. Jetzt ein paar Fragen meinerseits:
    Gibt es für solche meiner Meinung nach wichtigen Messungen gesetzliche Vorgaben?
    Muß der Mitarbeiter der diese Messungen durchführt zwangsläufig geschult sein und gibt es dafür Vorgaben?

    Schon mal vorab vielen Dank,
    Gerd

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  • Hallo!

    Ich denke, dass hier eine kurze Beratung durch den TAB der zuständigen Berufsgenossenschaft angebracht wäre.
    Meist telefonisch schnell zu erledigen erübrigt diese Beratung stundenlanges Grübeln und Recherchieren mit meist undefinierbarer Rechtssicherheit.

    Gruß
    Andreas

  • Hallo!

    Ich denke, dass hier eine kurze Beratung durch den TAB der zuständigen Berufsgenossenschaft angebracht wäre.
    Meist telefonisch schnell zu erledigen erübrigt diese Beratung stundenlanges Grübeln und Recherchieren mit meist undefinierbarer Rechtssicherheit.

    Gruß
    Andreas


    Hallo,
    danke für den Tipp, ich werde mich mal genau informieren wer da für uns zuständig ist.

    Gruß, Gerd.

  • Hallo,

    um hier nicht in die falsche Richtung zu rennen, würde ich erstmal in die Genehmigungsunterlagen der Behörde reinschauen. Das ist meist sehr aufschlussreich.

    Gruß

    Rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Die Sache klingt für mich nach einer immissionsschutzrechtlichen Messung. Hierbei sollte der Messende schon über eine gewisse Fachkunde verfügen. Wer wertet denn die Messergebnisse aus? Gibt es Vorgaben, wie die Ergebnisse sein müssen? Was geschieht bei Abweichungen?

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.

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  • Falls die Messungen über dem MAK-Wert liegen wird keine Arbeitsfreigabe erteilt. Nur ganz selten lagen die Messungen bisher darüber.

    Gruß, Gerd.

  • ...dann geht es hier also um das sog. "Freimessen" von Behältern zur Arbeitsfreigabe, richtig?


    Also: Dann hast Du mit dem Immissionsschutz oder Genehmigungsauflagen wahrscheinlich weniger zu tun. Hier ist dann wohl eher die BGR 117-1 "Arbeiten in Behältern und engen Räumen" von Bedeutung. Der Abschntt 4.2.5 beschäftigt sich mit der Freimessung und fordert u.a. in 4.5.2.3:

    Der Unternehmer darf mit dem Freimessen nur Mitarbeiter beauftragen, die

    über die erforderliche Sachkunde verfügen.

    Die Sachkunde bezieht sich auf

    die verwendeten Messgeräte bzw. Messverfahren,

    die zu messenden Gefahrstoffe, [...]

    Also: Wenn Freimessung, dann Sachkunde.

    Hoffe das hilft Dir weiter.

    In diesem Sinne

    Der Michael


    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)