Hallo Sifa-User,
Urteile die jeder Arbeitnehmer kennen sollte, habe ich gestern (Dienstag den 28.03.12) in der Bild-Zeitung gesehen und gelesen.
Ist zwar nicht meine Lektüre aber hin und wieder wird die von Kollegen mitgebrachte Zeitung durchgeblättert.
Wem die kompletten Urteile interessieren kann ja auf die Onlineseite der Bildzeitung gehen. Hier ein kleiner Auszug z.B.:
-Nach Feierabend darf man über den Chef lästern
Wer nach Feierabend – auch im Kollegenkreis – schlecht über seinen Chef redet, kann nicht gefeuert werden.
Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre ist Ausdruck der Persönlichkeit, wird von den Grundrechten gewährleistet (BAG, Az.: 2 AZR 534/08).
-Personalakte darf auch nach Kündigung eingesehen werden
Arbeitnehmer dürfen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Personalakte beim Ex-Chef einsehen (BAG 9 AZR 573/09).
-Chef darf nicht einfach die Tätigkeit ändern
Das gilt auch, wenn dies im eigens formulierten Arbeitsvertrag steht. Derartige Veränderungen sind nur per Änderungskündigung möglich (BAG, 10 AZR 275/09).
-Wer vom Chef gemobbt wird, bekommt Schmerzensgeld
Wer vom Chef gemobbt wird und deshalb erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Versetzung.
Bedingung: In der Firma gibt es einen gleichwertigen Arbeitsplatz (BAG Az.: 8 AZR 593/06).
-Wer zu früh zur Arbeit fährt, ist nicht versichert
Wer mehr als zwei Stunden früher als üblich zur Arbeit fährt und auf dem Weg einen Unfall hat, ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert (SG Dortmund, S 11 U 44/00).
Gruß aus dem Bergischen Land
Dieter