Urteile die jeder Arbeitnehmer kennen sollte

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  • Hallo Sifa-User,


    Urteile die jeder Arbeitnehmer kennen sollte, habe ich gestern (Dienstag den 28.03.12) in der Bild-Zeitung gesehen und gelesen.
    Ist zwar nicht meine Lektüre aber hin und wieder wird die von Kollegen mitgebrachte Zeitung durchgeblättert.
    Wem die kompletten Urteile interessieren kann ja auf die Onlineseite der Bildzeitung gehen. Hier ein kleiner Auszug z.B.:


    -Nach Feierabend darf man über den Chef lästern
    Wer nach Feierabend – auch im Kollegenkreis – schlecht über seinen Chef redet, kann nicht gefeuert werden.

    Die vertrauliche Kommunikation in der Privatsphäre ist Ausdruck der Persönlichkeit, wird von den Grundrechten gewährleistet (BAG, Az.: 2 AZR 534/08).


    -Personalakte darf auch nach Kündigung eingesehen werden
    Arbeitnehmer dürfen auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses ihre Personalakte beim Ex-Chef einsehen (BAG 9 AZR 573/09).


    -Chef darf nicht einfach die Tätigkeit ändern

    Das gilt auch, wenn dies im eigens formulierten Arbeitsvertrag steht. Derartige Veränderungen sind nur per Änderungskündigung möglich (BAG, 10 AZR 275/09).


    -Wer vom Chef gemobbt wird, bekommt Schmerzensgeld

    Wer vom Chef gemobbt wird und deshalb erkrankt, hat Anspruch auf Schmerzensgeld und Versetzung.

    Bedingung: In der Firma gibt es einen gleichwertigen Arbeitsplatz (BAG Az.: 8 AZR 593/06).


    -Wer zu früh zur Arbeit fährt, ist nicht versichert
    Wer mehr als zwei Stunden früher als üblich zur Arbeit fährt und auf dem Weg einen Unfall hat, ist nicht über die Berufsgenossenschaft versichert (SG Dortmund, S 11 U 44/00).


    Gruß aus dem Bergischen Land

    Dieter

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  • Ist zwar nicht meine Lektüre aber hin und wieder wird die von Kollegen mitgebrachte Zeitung durchgeblättert.


    ;)

    Zu Mc Donalds geht auch keiner...


    *duck und wech*

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)