Atemschutzmaske bei Tätigkeiten in der Abwasserbehandlungsanlage

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  • Hallo zusammen,

    bräuchte mal ein paar Tipps bzw. Hinweise für eine Atemschutzmaske bei Tätigkeiten in der Abwasserbehandlungsanlage in der verschiedene Arten von Aerosole vorhanden sind.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

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  • Hi...

    Quizfrage, wie immer, welche Art der Aerosole hast du vorliegen? Welche Stoffe? Ist sichergestellt, dass ein ausreichender Sauerstoffanteil in der Luft ist und dass die Stoffe gefiltert werden können? Oder liegt die Gefahr eher im "Bio"-Bereich? (Dann bin ich aber überfragt ;) )Wie körperlich anstrengend sind die Tätigkeiten?
    Und, wie immer, was sagt die Gefährdungsbeurteilung?

    Tipps in jedem Fall schon einmal:
    Klar SDBs anschauen. nicht alle Stoffe können mit Filtergeräten eliminiert werden (Bsp. Chlormethan). Da bleibnt dann nur ein umluftunabhängiges Gerät übrig.
    Ansonsten ist der Standardfilter ja der ABEK-P3 filter. Der wird mit "0815"-Chemie gut fertig.
    Dann ist die Frage, normales Filtergerät oder eines mit "Gebläse" - das würde ich von den durchzuführenden Tätigkeiten abhängig machen. Wenn diese anstrengend sind, würde ich zum Gebläse tendieren.

    Also im Klartext: mit den vorliegenden Infos ist die Frage noch etwas schwer zu beantworten.

    in diesem Sinne

    Gruß
    Thorsten

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    Es genügt nicht, unseren Kindern einen besseren Planeten hinterlassen zu wollen.
    Wir müssen auch unserem Planeten bessere Kinder hinterlassen!

  • Die GAA Baden-Württemberg schreibt in der TRBA 220 vor:

    5.5.5 Atemschutz
    Atemschutz ist zu tragen, wenn die inhalative Aufnahme biologischer Arbeitsstoffe in Form
    von Spritzern und Aerosolen durch technische und organisatorische Maßnahmen nicht verhindert
    werden kann. Dieses gilt insbesondere bei Reinigungsarbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern.
    Geeignet sind z.B. partikelfiltrierende Halbmasken (FFP3) mit Ausatemventil als Mindestanforderung
    (vgl. DIN EN 149). Bei Benutzung der Masken ist darauf zu achten, dass
    diese dicht abschließen. Partikelfiltrierende Halbmasken FFP3 sind nach der Benutzung zu
    verwerfen.

    Das ganze Werk gibt es hier:
    http://www.gaa.baden-wuerttemberg.de/servlet/is/16050/5_2_220.pdf


    Viele Grüße
    Andreas