Hallo,
wir haben in unserer Werkstatt eine große Drehmaschine stehen, Futter Durchmesser max. 1000mm, Bj. 1952. Normalerweise wollten wir die ja schon ans technische Museum übergeben, dort will man aber nicht eine neue Abteilung für prähistorische Maschinen aufmachen. Also arbeiten wir weiter damit. Problem: Die Maschine hat keinen Futterschutz, sollte aber in den Augen des Maschinenbedieners nachgerüstet werden. Um entsprechende Maßnahmen einzuleiten, brauche ich aber harte Fakten, der gesunde Menschenverstand und die nötige Einsicht greifen bei den Verantwortlichen leider nicht immer.
Rausgefunden habe ich bisher ff. was in der BetrSichV
Anhang 1 Mindestvorschriften für Arbeitsmittel gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 2
2.8 Arbeitsmittel müssen mit Schutzeinrichtungen ausgestattet sein, die den unbeabsichtigten Zugang
zum Gefahrenbereich von beweglichen Teilen verhindern oder welche die beweglichen Teile vor dem
Erreichen des Gefahrenbereichs stillsetzen.
Die Schutzeinrichtungen
- müssen stabil gebaut sein,
- dürfen keine zusätzlichen Gefährdungen verursachen,
- dürfen nicht auf einfache Weise umgangen oder unwirksam gemacht werden können,
- müssen ausreichend Abstand zum Gefahrenbereich haben,
- dürfen die Beobachtung des Arbeitszyklus nicht mehr als notwendig einschränken und
- müssen die für Einbau oder Austausch von Teilen sowie für die Instandhaltungs- und
Wartungsarbeiten erforderlichen Eingriffe möglichst ohne Demontage der Schutzeinrichtungen
zulassen, wobei der Zugang auf den für die Arbeit notwendigen Bereich beschränkt sein muss.
Reicht das aus um schlüssig zu argumentieren und zu sagen: "So müssen wir das machen sonst gibts Ärger mit dem Gesetz!"
gruß, Ben