Fahrbares Gerüst in einen Kunststoffbertrieb betreiben

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  • Guten Morgen,

    In unseren Betrieb werden Kunststoffteile gefertigt. Der Fertigungsleiter hat ein neues fahrbares Aluminium-Gerüst 1,2mx3m beschaft

    und möchte das nun zur reinigungszwecke einsetzten lassen. Hab hierzu die BGI 633 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten" gefunden

    Nun zu meinen Fragen:

    -Gilt die BGI633 auch für so ein fahrbares Gerüst

    -darf da jeder Mitarbeiter auf dem Gerüst arbeiten

    - kann kann man das Gerüst so betreiben

    -gelten da besondere Vorschriften

    hat da jemand Erfahrung

    Gruß

    Tom

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  • Hallo bergertom,

    schau dir mal Fahrbare Arbeitsbühnen in den Bausteinen an. Vielleicht bringt dich das weiter.
    Im Prinzip sehe ich erstmal kein Problem damit jeden rauf zu lassen. Es sollten natürlich einige Grundvoraussetzungen gegeben sein, die sich aus der BGV A0 ergeben:

    • der MA ist physisch und psychisch in der Lage ein solches Gerüst zu besteigen
    • dem MA ist bekannt, wie man sich grundsätzlich auf solchen Arbeitsmitteln zu verhalten hat (nicht auf den Böden springen, nicht am Geländer rum klettern, Werkzeug beim Verfahren nicht oben liegen lassen, etc)
    • ...

    Ich hoffe das bringt dich wenigstens ein bisschen weiter.

    Lieben Gruß,
    Martin

    „Wenn es Regenschirme gibt, kann man nicht mehr risikofrei leben: Die Gefahr, dass man durch Regen nass wird, wird zum Risiko, das man eingeht, wenn man den Regenschirm nicht mitnimmt. Aber wenn man ihn mitnimmt, läuft man das Risiko, ihn irgendwo liegen zu lassen.“
    (Niklas Luhmann in: Die Moral des Risikos und das Risiko der Moral)

  • Hallo,

    die BGI663 ist halt nicht verbindlich und hat nur informativen Charakter.

    Gültig ist auf jeden Fall die TRBS 2121 und
    speziell der Teil 1 - Bereitstellung und Benutzung von Gerüsten.

    Im Absatz 4.4 wird übrigens eine Sicherung gegen Absturz gefordert. Das gilt insbesondere auch beim Aufbau. Die Gerüstlieferanten haben hier z.T. ganz intelligente Lösungen im Angebot.

    In Diskussion ist die Benutzung von PSA gegen Absturz während der Benutzung von Gerüsten. Da bei Rollgerüsten eine große Gefahr des Umfallens des Gerüstes gegeben ist und hier insbesondere die Gefahr des Herausschleuderns besteht, haben wir eine generelle Angurtpflicht bei Benutzung von Rollgerüsten ausgesprochen.
    Es mussten (wie das halt so ist) zuerst zwei Mitarbeiter Zutrittsverbot bekommen, bevor die Angurtpflicht akzeptiert wurde.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -