Hallo Zusammen,
In wie weit ist die Arbeitsstättenrichtline § 6 Raumtemperaturen bindend für einen Betrieb? Und an wen kann man sich wenden wenn sie nicht beachtet wird(also es zu kalt in den Arbeitsräumen ist)?
MfG Ingo
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In wie weit ist die Arbeitsstättenrichtline § 6 Raumtemperaturen bindend für einen Betrieb? Und an wen kann man sich wenden wenn sie nicht beachtet wird(also es zu kalt in den Arbeitsräumen ist)?
MfG Ingo
Hallo SiFas,
die ASR 6 gilt nicht mehr.
Hierfür gibt es jetzt die ASR A3.5 Raumtemperatur.
Hier wird z.B. eine Mindesttemperatur für schwere Arbeiten im Stehen oder Gehen von 12°C gefordert.
Und da dies nur eine Richtlinie ist, die den Stand der Technik widergibt, ist sie auch nur bedingt verbindlich.
Zitat:
Werden die Mindestwerte nach Tabelle 1 in Arbeitsräumen auch bei Ausschöpfung der technischen Möglichkeiten nicht erreicht, ist der Schutz gegen zu niedrige Temperaturen in folgender Rangfolge durch zusätzliche
- arbeitsplatzbezogene technische Maßnahmen (z. B. Wärmestrahlungsheizung, Heizmatten),
- organisatorische Maßnahmen (z. B. Aufwärmzeiten) oder
- personenbezogene Maßnahmen (z. B. geeignete Kleidung)
sicher zu stellen.
Gruß, NIko.
Danke Dir. Hilft mir schon weiter.
MfG Ingo
Guten Morgen
Da gibt es einen Artikel den eine bekannte Firma rausgebracht hat.
Danke Dafür ![threadclosed][/threadclosed]
Hallo zusammen,
hab bei mir im Betrieb das gleiche Problem im Wareineingang hat es bei Ladevorgängen manchmal nur noch 15°C.
Hab ich irgendne rechtliche Handhabe um dem Geschäftsführer zu sagen dass er da was machen muss??
Weil die ASR ist ja nicht ein muss sondern nur ne Empfehlung.
MfG Schmeiss