Gepulste LED und Grenzwerte für künstliche optische Strahlung

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  • Hallo zusammen,

    ich habe mal wieder ein interessantes sicherheitstechnisches Problem, an dem ich mir zumindest teilweise die Zähne ausbeiße.

    Unser Unternehmen plant, für den Test von Solarzellen ein spezielles Gerät in kleiner Stückzahl für einen Nischenmarkt anzubieten. Das Gerät besteht aus einem LED-Panel mit etwa 300 LEDs, welche im Normalbetrieb als Arbeitsplatzleuchte für Unterwegs dienen soll. Damit habe ich keine sicherheitstechnischen Probleme, denn der normale Betriebsmodus ist zwar hell, blendet aber nicht wirklich. Schwierig wirds hier:

    Im Testmodus wird das LED-Panel auf ein Solarzellen-Panel gelegt und ein definierter Hochleistungspuls auf die LEDs gegeben. Die Differenz aus erbrachter Leistung und von der Solarzelle erzeugter Leistung lässt Rückschlüsse auf die Güte der Solarzelle zu.
    Der Hochleistungspuls ist so pervers hell, dass trotz einer umschließenden Blechabdeckung an den Ritzen noch echt helles Licht zu sehen ist, wovon man einige Minuten was hat, wenn man direkt reinblickt.
    Ich mache mir nun Sorgen darüber, was passiert, wenn jemand das Teil falschherum liegen hat oder als Arbeitsplatzleuchte irgendwo hinhängt und dann versehentlich (oder absichtlich) den Testmodus aktiviert. Möglicherweise sind hier photochemische Schädigungen zu erwarten (Blaulichtgefahr) oder schlimmstenfalls sogar thermische Schädigungen. Die Blendeffekte sind möglicherweise auch von Bedeutung.

    In dem von der BG ETEM zur Verfügung gestellten Regelwerk "Praxisgerechte Lösungen CD 3" sind ja so ziemlich alle gültigen Gesetze, BGV, BGR und BGI enthalten. Grenzwerte für künstliche optische Strahlung habe ich seltsamer Weise nur in der BGI 5006 finden können. Es wundert mich schon, dass es scheinbar kein Gesetz oder keine Vorschrift in Deutschland für diese Grenzwerte zu geben scheint. So richtig glauben mag ich das nicht. Wie auch immer: Bei dem was ich bisher habe, gibt es jetzt das übliche Auslegungsproblem: Ich kann das auf so viele Arten auslegen, dass da keiner durchblickt und vor allem habe ich dann keine wirklich gute und brauchbare Argumentationshilfe.

    Nehme ich die BGI 5006 mal zur Hilfe, so finde ich da folgende Infos:
    Grenzwert für UV-Licht 180-400nm ist dort mit entweder 30J/m² in einer Zeitspanne von 1,8*10^-5 bis 30.000 Sekunden oder 4000J/m² pro Jahr angegeben.
    Für andere künstliche optische ungepulste Strahlung gibt es viele verschiedene Grenzwerte, die alle von der Wellenlänge und Leistung abhängen, die hier aber wegen des rein thermischen Bezugs vermutlich nicht zum Tragen kommen.
    Anhang 7 der BGI 5006 kommt hier (so vermute ich jedenfalls) auch noch zum Tragen, denn wir haben einen Puls und vorher und nachher ist die Leistung 0, mithin also unter 10% des Spitzenwertes. Doch welche Grenzwerte gelten für diesen Fall? Klar, die Pulsdauer entscheidet, welcher Grenzwert bei regelmäßig wiederkehrenden Pulsen gilt. Aber wenn man nur einen Puls hat?


    Ich brauche irgendwie weitere Informationsquellen zu diesem Thema. Eine Suche mit Google nach "Grenzwert Künstliche optische Strahlung" und "Grenzwert Gepulste LED" war nicht wirklich hilfreich. Entweder weil die Antworten keinen Bezug zur Fragestellung hatten, oder aber weil die Antworten Bezug zu hier nicht gültigen Gesetzen hatten.

    Wenn also einer von euch zu diesem Thema wie auch immer geartete Tipps oder gar eigene Refahrungen besteuern kann, wäre ich für jede Hilfe dankbar.

    Gruß - Sven Wagner

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  • Hallo Sven,
    schau mal hier

    http://www.baua.de/de/Publikation…icationFile&v=6


    häng dir mal Info der DGUV an. Hilft Dir vielleicht etwas weiter.

    Gruß Tanzderhexen

    Dateien

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Das hilft beides schon ein wenig weiter. Vielen Dank insbesondere für den Link zur BAUA, denn mit der Blendung wollte ich mich hier ohnehin beschäftigen.

    Ich fürchte ja, das mit der Strahlungsexposition wird ein großer Rechenspaß werden. Was für ein Glück, dass ich mich damit nicht selbst abärgern muss ;)

    Gruß - Sven Wagner

  • Hallo,

    also die Verordnung der EU zur künstlichen optischen Strahlung ist meiner Meinung nach ein Witz, das hat mich schon nerven gekostet. Die deutsche Umsetzung ist wohl auch eher nicht das gelbe vom Ei. Es gibt ja mittlerweile einen Leitfaden der verschiedene Situationen bewertet (Deckenleuchten mit und ohen Diffusor, Medizinische Anwendungen, UV-Strahler etc...) Ich finde es enttäuschend und einfach nru zum aufregen dass eine der am häufigsten vorkommenden UV-Quelle nicht mit einem Wort beschrieben wird; das Schweißen. Habe auch schon mehrfach Kontakt zur BG bezüglich diesem Thema gehabt.
    Punkt eins war: kann man eine Messung durchführen lassen? Antwort war das es sehr aufwendiug ist blubber blubber, aber die Grenzwerte sowieso nach kürzester Zeit überschritten werden. Ist doch ne klasse Aussage...

    Zweites Thema war die Arbeitsmnedizinische Vorsorgeuntersuchung: Da steht ja in der Verordnung drin Pflicht wenn Grenzwerte überschritten werden und angebot wenn Sie überschritten werden können. Wenn ich jetzt wieder an einen Schweißarbeitsplatz denke dann können die Grenzwerte immer überschritten werden, wer weiß ob der MA die PSA 100% richtig verwendet oder Sie vlt einfach mal vergisst. und selbst wenn er welche anhat, wie kann ich ohne messung unter der Kleidung sagen ob noch UV-Strahlung ankommt... Also müsste man ja allen Schweißern die Untersuchung anbieten. Hierzu bekam ich keine Aussage von entsprechenden Fachstellen, zumindest nix rechtlich verwertbares.

    Letztens war dann meiner Meinung nach der Klopper schlechthin: hatte eine Fragestellung bezüglich einer Schweißanlage: Muss PSA eingesetzt werden trotzz vorhandener Abschirmung. Antwort war es muss immer auch unwahrscheinliche Strahlung abgesichert werden...

    Und dann ist es auch einfach so dass die Grenzwerte die in Deutschland gelten ja aus der EU-Verordnung kommen. Jetzt möcht ich mal wissen welcher Unternehmer der sich bezüglich Arbeitssicherheit selbst betreut (also Kleine Unternehmen) auch nur irgendwas von dieser Verordnung versteht bzw. die Grenzwerte anwenden kann geschweige denn berechnen. Und nicht nur bei kleinen Unternehmen sehe ich hier Probleme, Aussagen von Behörden und BG sind meiner Ansciht nach wachsweich und bringen einen nicht wirkllich weiter, denn Aussagen wie "man muss es beurteilen" bringen einen einfach nicht weiter...

    Und mit dem berechnen der grenzwerte ist ja alles schön und gut aber längst nicht alle Geräte haben bereits die vorgeschriebene Angabe der bspw. Bestrahlungsstärke oder ähnliches, zum Beispiel bei Schweißgeräten ist es ja auch immer eine Frage der Anwendung und der Art und Weise wie, wo usw. die Tätigkeit ausgeführt wird, deswegen bin ich der Meinung dass ohne Messungen in vielen Bereichen keine vernünftige Beurteilung möglich ist.

    genug abgekotzt aber mich würden auch eure Meinungen dazu interessieren.

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