Hallo zusammen,
ich habe mal wieder ein interessantes sicherheitstechnisches Problem, an dem ich mir zumindest teilweise die Zähne ausbeiße.
Unser Unternehmen plant, für den Test von Solarzellen ein spezielles Gerät in kleiner Stückzahl für einen Nischenmarkt anzubieten. Das Gerät besteht aus einem LED-Panel mit etwa 300 LEDs, welche im Normalbetrieb als Arbeitsplatzleuchte für Unterwegs dienen soll. Damit habe ich keine sicherheitstechnischen Probleme, denn der normale Betriebsmodus ist zwar hell, blendet aber nicht wirklich. Schwierig wirds hier:
Im Testmodus wird das LED-Panel auf ein Solarzellen-Panel gelegt und ein definierter Hochleistungspuls auf die LEDs gegeben. Die Differenz aus erbrachter Leistung und von der Solarzelle erzeugter Leistung lässt Rückschlüsse auf die Güte der Solarzelle zu.
Der Hochleistungspuls ist so pervers hell, dass trotz einer umschließenden Blechabdeckung an den Ritzen noch echt helles Licht zu sehen ist, wovon man einige Minuten was hat, wenn man direkt reinblickt.
Ich mache mir nun Sorgen darüber, was passiert, wenn jemand das Teil falschherum liegen hat oder als Arbeitsplatzleuchte irgendwo hinhängt und dann versehentlich (oder absichtlich) den Testmodus aktiviert. Möglicherweise sind hier photochemische Schädigungen zu erwarten (Blaulichtgefahr) oder schlimmstenfalls sogar thermische Schädigungen. Die Blendeffekte sind möglicherweise auch von Bedeutung.
In dem von der BG ETEM zur Verfügung gestellten Regelwerk "Praxisgerechte Lösungen CD 3" sind ja so ziemlich alle gültigen Gesetze, BGV, BGR und BGI enthalten. Grenzwerte für künstliche optische Strahlung habe ich seltsamer Weise nur in der BGI 5006 finden können. Es wundert mich schon, dass es scheinbar kein Gesetz oder keine Vorschrift in Deutschland für diese Grenzwerte zu geben scheint. So richtig glauben mag ich das nicht. Wie auch immer: Bei dem was ich bisher habe, gibt es jetzt das übliche Auslegungsproblem: Ich kann das auf so viele Arten auslegen, dass da keiner durchblickt und vor allem habe ich dann keine wirklich gute und brauchbare Argumentationshilfe.
Nehme ich die BGI 5006 mal zur Hilfe, so finde ich da folgende Infos:
Grenzwert für UV-Licht 180-400nm ist dort mit entweder 30J/m² in einer Zeitspanne von 1,8*10^-5 bis 30.000 Sekunden oder 4000J/m² pro Jahr angegeben.
Für andere künstliche optische ungepulste Strahlung gibt es viele verschiedene Grenzwerte, die alle von der Wellenlänge und Leistung abhängen, die hier aber wegen des rein thermischen Bezugs vermutlich nicht zum Tragen kommen.
Anhang 7 der BGI 5006 kommt hier (so vermute ich jedenfalls) auch noch zum Tragen, denn wir haben einen Puls und vorher und nachher ist die Leistung 0, mithin also unter 10% des Spitzenwertes. Doch welche Grenzwerte gelten für diesen Fall? Klar, die Pulsdauer entscheidet, welcher Grenzwert bei regelmäßig wiederkehrenden Pulsen gilt. Aber wenn man nur einen Puls hat?
Ich brauche irgendwie weitere Informationsquellen zu diesem Thema. Eine Suche mit Google nach "Grenzwert Künstliche optische Strahlung" und "Grenzwert Gepulste LED" war nicht wirklich hilfreich. Entweder weil die Antworten keinen Bezug zur Fragestellung hatten, oder aber weil die Antworten Bezug zu hier nicht gültigen Gesetzen hatten.
Wenn also einer von euch zu diesem Thema wie auch immer geartete Tipps oder gar eigene Refahrungen besteuern kann, wäre ich für jede Hilfe dankbar.