Hallo,
ist es wirklich so, dass bei offiziell eingestuften Stoffen mit eigenen Grenzwerten (wie z.B. Triethylamin ab 1% R 36/37/38)die Berücksichtigungsgrenze für die Einstufung einer Zubereitung entfällt. D.h., wenn Triethylamin unter 1% in einer Zubereitung enthalten ist, muss man dann wirklich diesen Stoff zur Klassifizierungsberechnung berücksichtigen? Wir erstellen unsere Sicherheitsdatenblätter mit einem Programm, welches auch automatisch die Klassifizierung berechnet. In einem unserer Produkte ist Triethylamin (CAS 121-44-8 R 11-20/21/22-35) zu 0,075% und Propan-1-ol (CAS 71-23-8 R 11-41-67) zu 4,708% enthalten. Das Programm rechnet den R 36 aus. Ist das wirklich korrekt?
Vielen Dank für Eure Hilfe.
Viele Grüße
Christin