Feuerlöscher in Feuerfestindustrie

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  • ^^ Hallo liebe SIFA-Gemeinde!

    Bevor ich euch eine Frage stelle, stelle ich mich kurz vor.

    Ich heße Manuel Felmeden bin 32 Jahre alt und Qualitätsprüfer in einm Schmelztiegelwerk.

    Wehrführer in unserer FFW und nun seit dieser Woche BSB.

    Weiss einer von euch wieviele Löschmitteleinheiten pro m2 man in der Industrie für die Gewährleistung des Brandschutzes Benötigt?

    Denn ich Habe mal gelesen es gäbe geringe, mittlere oder große Brandgefährdung.

    Ich bedanke mich schon einmal im Voraus und hoffe auf viele Info von Euch!

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  • Hi,

    in der BGR 133 steht auch noch etwas zu den m², Löscheinheiten etc.

    Nach der Betriebssicherheitsverordung müßen auch Explosionsschutzdokumente erstellt werden, falls das zutreffend sein sollte.


    mfg aus der Pfalz

  • Hallo,

    siehe u.a. in der BGR 133, z.B. hier http://www.bgbau-medien.de/zh/z201/inhalt.htm

    Bezüglich Brandgefährdung:

    Betriebsbereiche sind je nach Brandgefährdung in eine der folgenden Brandgefährdungsklassen einzustufen:

    1. Geringe Brandgefährdung,

    2. mittlere Brandgefährdung,

    3. große Brandgefährdung.

    Geringe Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit geringer Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse nur geringe Möglichkeiten für eine Brandentstehung bieten und wenn im Falle eines Brandes mit geringer Brandausbreitung zu rechnen ist.

    Mittlere Brandgefährdung liegt vor, wenn Stoffe mit hoher Entzündbarkeit vorhanden sind und die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse für die Brandentstehung günstig sind, jedoch keine große Brandausbreitung in der Anfangsphase zu erwarten ist.

    Große Brandgefährdung liegt vor, wenn

    durch Stoffe mit hoher Entzündbarkeit und durch die örtlichen und betrieblichen Verhältnisse große Möglichkeiten für eine Brandentstehung gegeben sind

    und

    in der Anfangsphase mit großer Brandausbreitung zu rechnen ist

    oder

    eine Zuordnung in mittlere oder geringe Brandgefährdung nicht möglich ist.

    Beispielhafte Zuordnung von Betriebsbereichen zur Brandgefährdung siehe Tabelle 3
    in der BGR 133.

    Gruß
    Simon Schmeisser

    Durch einen guten vorbeugenden Brandschutz und entsprechende Brandschutzaufklärung kann davon ausgegangen werden, dass mehr Menschenleben und Sachwerte bewahrt werden können, als durch alle Einsatzleistungen und Bemühungen im Ernstfall zusammen. Simon Schmeisser These "VB-ein Weg aus der Feuerwehrkrise" Fachzeitschrift Feuerwehr 2010

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