Kranführerlehrgang

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  • Wir haben Kräne (Brükenkräne) in unserem Werk womit wir unsere Produkte transportieren. Nun ist es so das Anfang des Jahres das Thema Kranführerlehrgang auf kam. Also jeder unserer Mitarbeiter soll einen Kranführerlehrgang machen. Was mir nicht ganz klar ist, muss dieser Kurs für alle Mitarbeiter dann jedes Jahr gemacht werden?

    Weiss da jemand was?


    Vielen dank

    :thumbup:

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    Hallo aba,

    ist ähnlich wie ein FFZ -Schein, einmal den schein für diesen bestimten typ kran gemacht und es braucht keine weitere kranführerprüfung. Sobald andere kräne bewegt werden sollen, muss entsprechend geschult werden.

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)

  • Hallo zusammen,


    ist so nicht ganz richtig. Auch wenn du einen Staplerschein hast musst du deine Mitarbeiter mindestens einmal im Jahr nachschulen.


    Auf der Grundlage BGV D6 „Krane“ und BGV A1 „Grundlagen der Prävention“


    Ziel


    Ziel des Seminars ist es, die Kranführer dabei zu unterstützen, bei den sich ständig wechselnden Transportbedingungen sicher und den Rechtsvorschriften entsprechend ihren Fahrauftrag zu erfüllen.

    Inhalt


    • Inhalte der BGV D6 „Krane“
    • Wissensstandsermittlung (keine Prüfung!)
    • Gefährdungsermittlung beim Krantransport
    • Worauf ist generell bei Lastaufnahmeeinrichtungen zu achten?
    • Zusammenarbeit zwischen Anschläger und Kranführer
    • Persönliche Schutzausrüstungen
    • Beantwortung von Fragen, die sich aus der täglichen Praxis ergeben


    Zielgruppe


    Ausgebildete Kranführer, die mit dem Krantransport beauftragt sind; Personen, die einen Fahrausweis besitzen, aber trotz mangelnder Praxis ihre theoretischen Kenntnisse erhalten müssen.

    Hinweis


    Kranführer-Aufbauseminare sollen nach Empfehlung alle ein bis zwei Jahre durchgeführt werden.

  • Verwechselt hier nicht schulen mit unterweisen.

    Unterweisen muss man mind. 1x Jährlich oder bei Veränderungen! Ein neuer Stapler oder ein neuer Kran wäre eine solcher Veränderung, heißt dann muss man ihn/sie auch wenn das Jahr noch nicht um ist unterweisen.

    Man muss ja bei einem PKW-Wechsel ja den PKW Führerschein auch nicht neu machen! ;)

    Gruß Ralph

    "In der Hälfte des Lebens opfern wir unsere Gesundheit, um Geld zu erwerben. In der anderen Hälfte opfern wir Geld, um die Gesundheit wiederzuerlangen." (Voltaire)

  • Verwechselt hier nicht schulen mit unterweisen.

    Unterweisen muss man mind. 1x Jährlich oder bei Veränderungen! Ein neuer Stapler oder ein neuer Kran wäre eine solcher Veränderung, heißt dann muss man ihn/sie auch wenn das Jahr noch nicht um ist unterweisen.

    Man muss ja bei einem PKW-Wechsel ja den PKW Führerschein auch nicht neu machen! ;)

    Gruß Ralph


    Sorry,


    nachschulen meinte ich natürlich.

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    Jo, ralf war schneller.
    Ich sprach nähmlich vom schulen und prüfen und nicht von unterweisungen :D

    Alle sagten: Es geht nicht. Da kam einer, der das nicht wusste und tat es einfach.(Goran Kikic)

    Wer nichts weiß, muß alles glauben. (Marie von Ebner-Eschenbach)
    „Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen!“
    (Sapere aude)