Sonderräume im Unternehmen

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  • Hallo zusammen,

    Ich (Sifa in Ausbildung) soll ermitteln welche Sonderräume (Pausenräume, Sozialräume, Sanitätsräume, Lehrgangsräume) erfoderlich sind (Anzahl und Größe).
    Wir sind eine Behörde mit 800 Mitarbeitern - 650 Büroarbeitsplätze, 150 Technik/Produktion/Handwerk.

    Wäre nett wenn mir jemand sagen könnte wo ich solche Infos herbekomme bzw. nachlesen kann.

    Vielen Dank

    LG

    Willi

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  • Hallo Willi,

    ich würde mit der ASR Regel und Richtlinien soweit noch gültig )anfangen, die BG und in der Bauordnung geben auch was her

    Gruß
    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

  • Es hilft dir die ASR 29/1-4 Pausenräume, ASR 34/1-5 Umkleideräume, ASR 37/1 ToilettenräumeASR 38/2 Sanitärräume.

    Die Arbeitsstättenrichtlinien gelten weiter solange sie nicht durch eine Technische Regel für Arbeitsstätten ersetzt wurden, spätestens bis 31.12.2012 (ArbstättV § 8 Übergangsvorschriften).

    BGI 5083 Bildungseinrichtungen kann Dir bei den Lehrgangsräumen helfen.

    viele grüße

    kuddel