GB Lacklager Vorsorgeuntersuchung

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  • Moin Leute.

    Ich brüte gerade über einer Gefährdungsbeurteilung für ein Lacklager. Ich habe auch schon die Suchfunktion genutzt. Auch Onkel google hat schon mitgeholfen aber irgendwie komm ich nicht weiter.

    Ich sitze an einer GB für ein Lacklager. Da werden Lacke etc. NUR gelagert. Nix mit umfüllen, bearbeiten etc.
    Fass mit Lack in Lager rein --> gelagert --> bei Bedarf Fass abgeholt und erst bei der Lackieranlage aufgemacht und verarbeitet.

    Ich bin auch schon recht weit gekommen, bin mir jetzt aber nicht ganz schlüssig darüber, ob die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die für die Lackierer gelten auch für das Lagerpersonal in Frage kommen.
    Der "Schutzgedanke" sagt, JA. Die haben mit Lacken zu tun. Deswegen Arbeitsuntersuchung.
    Der "Gesetzestextlesergedanke" sagt: In der BGI 557 steht "Für Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung von Beschichtungsstoffen beschäftigt werden, sind..."Verarbeiten ist ja nun nicht lagern...


    Was soll ich tun? Hat mir jemand mal nen Tipp oder ne Meinung dazu?


    Danke für eure Meinung


    Mike

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    Irgendwann gehe ich zur BG und lasse mir den Arbeitsschutz als Berufskrankheit anerkennen...

    Wisst ihr was das Schlimmste ist? Wenn nicht.. .klickt hier ....

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    Mike

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  • Hallo Mike,

    wenn in diesem Lager wirklich nur gelagert wird, sind meiner Meinung nach auch nur die Gefährdungen zu betrachten, die aus der Lagerung entstehen. Wenn die Arbeitsaufgaben zwischen Lagerarbeitern und Lackierern wirklich so klar getrennt sind, dass der Lagerarbeiter mit einem geöffneten Lackfass gar nicht in Kontakt kommt, besteht für ihn in dieser Hinsicht auch keine Gefährdung und eine diesbezügliche Untersuchug wäre nicht nötig.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Hallo Mike,

    ich wäre mir da nicht so sicher. Beim Transport, Einlagern bzw. Auslagern kann auch ein Fass beschädigt werden und Lack austreten.

    Das würde ich auf alle Fälle in der GFB mit einarbeiten.

    gruß

    rene

    Alle sagten immer das geht nicht, dann kam jemand der das nicht wußte und hat es einfach gemacht!

  • Hallo Mike,

    Sicherheitsfuzzi beschreibt da einen Aspekt, der sicherlich berücksichtigt werden muss.

    Vielleicht sehe ich das falsch, aber für mich ist der Havariefall etwas, das ich individuell in der Betriebsanweisung für den jeweiligen gelagerten (Gefahr-)Stoff mit entsprechenden Verhaltensregeln und Schutzmaßnahmen bei Unfall regeln würde.

    Die Beschädigung eine Lackfasses ist ein Ausnahmeereignis (sollte zumindest so sein ;) ) - und unterschiedliche Lacke können unterschiedliche Gefährdungen mit sich bringen.

    In der GFB "Lacklager" würde ich nur die Gefährdungen betrachten, die bei den dort "normalen" Arbeiten (Ein-/Auslagern etc.) entstehen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Nachdem ich jetzt die Meinung gelesen habe....

    - lasse ich die Vorsorgeuntersuchungen weg
    - schreibe in die Gefährdungsbeurteilung falls ein Unfall passiert --> Untersuchung

    Danke für eure Hilfe!

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    Mike

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  • na ja so pauschal würde ich nicht die Vorsorgeuntersuchungen wegfallen lassen.
    Die G 25 ( Fahr Steuer, Überwachungstätigkeiten) zum Gabelstaplerführen würde ich auf jeden fall weitermachen.
    Die für Gefahrstoffe / Lacke kann entfallen da kein Kontakt mit den Lösungsmitteln besteht, ob das bei einem Unfall notwendig ist würde ich fallweise mit eurem Betriebsarzt klären.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-

  • So meinte ich das....

    Danke für eure Meinungen.

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    Mike