Moin Leute.
Ich brüte gerade über einer Gefährdungsbeurteilung für ein Lacklager. Ich habe auch schon die Suchfunktion genutzt. Auch Onkel google hat schon mitgeholfen aber irgendwie komm ich nicht weiter.
Ich sitze an einer GB für ein Lacklager. Da werden Lacke etc. NUR gelagert. Nix mit umfüllen, bearbeiten etc.
Fass mit Lack in Lager rein --> gelagert --> bei Bedarf Fass abgeholt und erst bei der Lackieranlage aufgemacht und verarbeitet.
Ich bin auch schon recht weit gekommen, bin mir jetzt aber nicht ganz schlüssig darüber, ob die Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen die für die Lackierer gelten auch für das Lagerpersonal in Frage kommen.
Der "Schutzgedanke" sagt, JA. Die haben mit Lacken zu tun. Deswegen Arbeitsuntersuchung.
Der "Gesetzestextlesergedanke" sagt: In der BGI 557 steht "Für Mitarbeiter, die mit der Verarbeitung von Beschichtungsstoffen beschäftigt werden, sind..."Verarbeiten ist ja nun nicht lagern...
Was soll ich tun? Hat mir jemand mal nen Tipp oder ne Meinung dazu?