BGV D 36 zurückgezogen? Leitern prüfen wie oft?

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  • ... die Jungs mit einem wasserfestenstift die Monate in denen geprüft wurde punktieren? Oder ist das nicht rechtens?

    "Rechtens" ist das, was Du für das Unternehmen verbindlich festlegst ... und in der GefB einen entsprechenden Vermerk.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

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  • Hallo Kollegen,

    ein wirklich leidiges Thema. Auf der einen Seite ziehen die BG`en mehr und mehr Unfallverhütungsvorschriften zurück und auf der anderen Seite stehen die Verantwortlichen (also der Unternehmer)
    vor dem Problem, die sehr schwammige Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen. Aber ganz so schwierig ist es gerade bei Leitern nicht. Auch wenn die BGV D36 als solche nicht mehr existiert, ist diese in die BGR 500, ein mittlerweile ca. 600 Seiten starkes Sammelbecken für alte BGV´en, aufgenommen worden. Ich halte mich bei der Festlegung von Prüffristen nach wie vor an die Vorgaben der BGV´en getreu dem Grundsatz, dass diese über die Jahre mit Blut von Verunfallten geschrieben wurden. Das maximale Prüfintervall (1 x jährlich) nicht überschreiten und bei überdurchschnittlicher Nutzung entsprechend verkürzen. Viel spannender wird dann aber die Frage nach dem "Wer prüft?". Klar, ein Blick in die TRBS 1203 sagt, dass eine befähigte Person nur eine solche ist, die eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ausübt. Aber welche Berufsausbildung benötigt man, um eine einfache Stehleiter auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen? Unter Anwendung der allseits verbreiteten Leiternprüflisten sollte eine Überprüfung jedem halbwegs technisch Versiertem gelingen. Auch bieten diverse Berufsgenossenschaften Mehrtageslehrgänge für Leiternprüfungen an.

  • Zitat

    Viel spannender wird dann aber die Frage nach dem "Wer prüft?". Klar, ein Blick in die TRBS 1203 sagt, dass eine befähigte Person nur eine solche ist, die eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ausübt. Aber welche Berufsausbildung benötigt man, um eine einfache Stehleiter auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen? Unter Anwendung der allseits verbreiteten Leiternprüflisten sollte eine Überprüfung jedem halbwegs technisch Versiertem gelingen. Auch bieten diverse Berufsgenossenschaften Mehrtageslehrgänge für Leiternprüfungen an.

    Vor der Problematik standen wir auch. Nach Rücksprache mit unserem Technichen Aufsichtsbeamten werden unsere Leiten nun von unseren Betriebsschlossern geprüft. Auch mir war vohernicht klar gewesen wer zur Prüfung überhaupt befähigt ist.