ZitatViel spannender wird dann aber die Frage nach dem "Wer prüft?". Klar, ein Blick in die TRBS 1203 sagt, dass eine befähigte Person nur eine solche ist, die eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ausübt. Aber welche Berufsausbildung benötigt man, um eine einfache Stehleiter auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen? Unter Anwendung der allseits verbreiteten Leiternprüflisten sollte eine Überprüfung jedem halbwegs technisch Versiertem gelingen. Auch bieten diverse Berufsgenossenschaften Mehrtageslehrgänge für Leiternprüfungen an.
Vor der Problematik standen wir auch. Nach Rücksprache mit unserem Technichen Aufsichtsbeamten werden unsere Leiten nun von unseren Betriebsschlossern geprüft. Auch mir war vohernicht klar gewesen wer zur Prüfung überhaupt befähigt ist.