Beiträge von Uwe Richter

ANZEIGE
ANZEIGE

    Hallo Kollegen,

    ein wirklich leidiges Thema. Auf der einen Seite ziehen die BG`en mehr und mehr Unfallverhütungsvorschriften zurück und auf der anderen Seite stehen die Verantwortlichen (also der Unternehmer)
    vor dem Problem, die sehr schwammige Betriebssicherheitsverordnung umzusetzen. Aber ganz so schwierig ist es gerade bei Leitern nicht. Auch wenn die BGV D36 als solche nicht mehr existiert, ist diese in die BGR 500, ein mittlerweile ca. 600 Seiten starkes Sammelbecken für alte BGV´en, aufgenommen worden. Ich halte mich bei der Festlegung von Prüffristen nach wie vor an die Vorgaben der BGV´en getreu dem Grundsatz, dass diese über die Jahre mit Blut von Verunfallten geschrieben wurden. Das maximale Prüfintervall (1 x jährlich) nicht überschreiten und bei überdurchschnittlicher Nutzung entsprechend verkürzen. Viel spannender wird dann aber die Frage nach dem "Wer prüft?". Klar, ein Blick in die TRBS 1203 sagt, dass eine befähigte Person nur eine solche ist, die eine entsprechende Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit ausübt. Aber welche Berufsausbildung benötigt man, um eine einfache Stehleiter auf ihre Funktionsfähigkeit zu prüfen? Unter Anwendung der allseits verbreiteten Leiternprüflisten sollte eine Überprüfung jedem halbwegs technisch Versiertem gelingen. Auch bieten diverse Berufsgenossenschaften Mehrtageslehrgänge für Leiternprüfungen an.