Ladungssicherung Zurrpunkte

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo,

    wir liefern Rohstoffe, die auch zum Teil Gefahrgut sind, an unsere Tochterfirma.
    Unsere Tochterfirma stellt dafür ein Fahrzeug mit Anhänger zur Verfügung. Zur Befestigung der Zurrgurte, hat die Tochterfirma selbst die Zurrpunkte eingebaut.
    Für jeden Zurrpunkt wurden einfach 2 Löcher in den Rahmen gebohrt und mit 2 Schrauben und Muttern befestigt.
    Ist dies überhaupt zulässig? Muss sowas nicht geprüft sein?

    Vielen Dank für Eure Hilfe. Viele Grüße

  • ANZEIGE
  • Hallo Christin,
    grundsätzlich darf man Zurrpunkte selber an Fahrzeugen anbringen.
    Wenn man aber selbst Zurrpunkte anbringt, ist der Unternehmer für die technische Ausführung verantwortlich

    Das Problem ist, es bestehen zu viele Unsicherheiten bezüglich der Krafteinleitung der Zurrkräfte in den Fahrzeugaufbau, sowie der verwendeten Materialien.
    Die DIN EN 12640 gibt vor wie, wo und in welcher Ausführung Zurrpunkte angebracht werden dürfen. Beachtet man alle Vorgaben, dürfte auch alles OK sein.
    Der Nachweis der DIN Konformität ist allerdings durch den Hersteller nachzuweisen (aus Gründen der Rechtssicherheit)

    Hier ein Paar Belastungsangaben:
    Fahrzeuge über 3,5t bis einschließlich 7,5t = 800 daN pro Zurrpunkt
    Fahrzeuge über 7,5t bis einschließlich 12t = 1000 daN pro Zurrpunkt
    Fahrzeuge über 12t = 2000 daN pro Zurrpunkt
    Zurrpunkt in der Stirnwand 1000 daN

    Gruß Tommy

  • Hallo,

    es ist wohl so, man darf bei einem eigenen PKW-Anhänger die Zurrpunkte nur vom Hersteller des Anhängers einbauen lassen. Von dem Hersteller bekommt man ein entsprechendes Zertifikat, wo dann drin steht, für welche Last die Zurrpunkte ausgelegt sind etc. Wenn die Zurrpunkte nicht vom Hersteller des Anhängers eingebaut wurden, muss man das vom TÜV prüfen lassen.
    Ein Kunde von uns wird heute wieder Produkte, die auch Gefahrgut sind (unter 1000 Punkte), abholen mit diesem Anhänger.
    Sollten wir dem Kunden die Ware besser nicht übergeben, da uns vom Anhänger keine TÜV-Prüfung vorliegt oder ist das Sache des Beförderers?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.


    Viele Grüße Christin