Überprüfung ortsferster Geräte BGV A3

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  • Fällt eine Spülmaschine under die Regelung DIN VDE 0100 Gruppe 700, hier wird ja eine Jährliche Prüffrist gefordert. ?(

    Elektrische Anlagen und ortsfeste
    elektr. Betriebsmittel in Räumen
    und Anlagen besondere Art
    (DIN VDE 0100 Gruppe 700)

    - Schwimmhallen
    - Baustellen
    - Landwirtschaftliche und
    gartenbauliche Anwesen
    - Fliegende Bauten
    - Unterrichtsräume mit
    Experimentierständen
    - feuergef. Betriebsstätten

    Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht den Weg nicht mehr

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  • Steht denn deine Spülmashcine in einem der genannten Räume oder Anlagen? Wenn ja, dann fällt die Spülmaschine wohl darunter

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Die Sülmaschine seht in einer kleinen Gastroküche, die Begründung der anbietenden Wartungsfirma zur jährlichen Wartung ist" die Maschine steht in einem Feuchtbereich", aber die Maschine selbst ist doch Feuchtbereich oder ?(

    Wer den Kopf in den Sand steckt, sieht den Weg nicht mehr

  • Im Allgemeinen ist die Prüfung von "Ortsfesten" alle 4 Jahre fällig. (Besondere Standorte und Umstände mal außen vor gelassen)

    Den Tatsächlichen Prüfzeitraum legt der Prüfer an Hand der Gefärdungsbeurteilung und der tatsächlich auftretenden Fehler fest.


    mfg

    omt

  • Bei einer Spülmaschine reicht es alle vier Jahre zu prüfen.
    Eine Küche ist normalerweise kein Feuchtraum
    Gruß
    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"

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  • Hi,

    auch wenn der letzte Beitrag dazu schon wieder etwas her ist, muss ich dazu noch etwas sagen:

    Eine Küche kann selbstverständlich ein Feuchtraum sein! Bei Küchen in der Gastronomie ist das der Fall, hier werden zum Teil Boden und Arbeitsflächen mit Schläuchen abgespritzt. Dazu kommt, dass es sich bei Küchen im Gastronomiebereich mit Sicherheit um eine Arbeitsstätte handelt, in der ggf. die DIN VDE 0100-718 gilt!

    Jährliche Prüfung macht (wahrscheinlich) durchaus Sinn. Zudem kommt die juristische Komponente: passiert etwas, wird der Richter (zu Recht) sagen, dass der Hersteller doch sogar eine jährliche Prüfung empfohlen hat. Wenn man sich daran nicht hält, bewegt man sich wahrscheinlich nicht mehr im Bereich der Fahrlässigkeit sondern eher im Bereich der groben Fahrlässigkeit oder sogar des Vorsatzes. Und das ist in der Juristerei ein meilenweiter Unterschied...

    Beste Grüße
    CHeil