gezielt oder ungezielt?

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo Auskenner,

    gehen Beschäftigte in einem Krankenhauslabor einer gezielten oder ungezielten Tätigkeit im Sinne der BiostoffV nach?

    TIA für eure hilfreichen Antworten.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE
  • Hallo Hardy

    hier Auszug aus der Biostoffverordnung
    Durchführung einer schriftlich dokumentierten Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme vonArbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, bei Veränderungen (§ 8) sowie bei besonderen Vorkommnissen(§ 15a, Abs. 6 u. 7)Bei der Gefährdungsbeurteilung wird zwischen gezielten und ungezielten Tätigkeiten unterschieden.Gezielte Tätigkeiten (§ 6), die man u. a. im Bereich der Forschungs- und auch der Diagnostiklabore beider Anzucht von Krankheitserregern vorfindet, zeichnen sich dadurch aus, dass:a) Arbeitsstoff oder -stoffe bekannt sind,b) die Tätigkeit auf den Arbeitsstoff oder die Arbeitsstoffe ausgerichtet ist undc) die Exposition für die Beschäftigten bekannt oder abschätzbar ist.Bei nicht gezielten Tätigkeiten (§ 7) ist mindestens einer der drei o. a. Punkte nicht gegeben. DieseTätigkeiten sind in der Versorgung kranker Menschen und Tiere eher der Normalfall, z. B. in Abteilungenund Laboren, in denen Beschäftigte Umgang mit Blut (z. B. bei hämatologischen Untersuchungen, Blutabnahmeund Wundversorgung) oder Körperausscheidungen haben und ihnen noch keine konkretenAngaben über mögliche Krankheitserreger vorliegen. Auch der Transport von Blutproben fällt unter dieBioStoffV.Bei der Gefährdungsbeurteilung sind u. a. das Infektionsrisiko der biologischen Arbeitsstoffe, ihre möglichenÜbertragungswege, die Art der Arbeitsabläufe und -verfahren, die Expositionsdauer sowie derensensibilisierenden und toxischen Wirkungen zu berücksichtigen.Bei gezielten Tätigkeiten sind die biologischen Arbeitsstoffe zunächst in eine der vier Risikogruppen(Infektionsrisiko) einzustufen dann sinddie organisatorischen, technischen und persönlichen Sicherheitsmaßnahmen der korrespondierendenSchutzstufe (s. a. Anhang II der BioStoffV) festzulegen.Bei ungezielten Tätigkeiten ist zu prüfen, ob man eine Einstufung in eine Risikogruppe und eine Zuordnungzu einer Schutzstufe nach Anhang II und III vornehmen kann. Ggf. sind die Gefährdungen nach
    dem Stand der Technik einzuschätzen und danach die entsprechenden Sicherheitsmaßnahmen festzulegen


    Ich würde sagen nicht gezielt (ungezielt)


    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Hardy

    hier Auszug aus der Biostoffverordnung
    Durchführung einer schriftlich dokumentierten Gefährdungsbeurteilung vor Aufnahme vonArbeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, bei Veränderungen (§ 8) sowie bei besonderen Vorkommnissen(§ 15a, Abs. 6 u. 7)Bei der Gefährdungsbeurteilung wird zwischen gezielten und ungezielten Tätigkeiten unterschieden.Gezielte Tätigkeiten (§ 6), die man u. a. im Bereich der Forschungs- und auch der Diagnostiklabore beider Anzucht von Krankheitserregern vorfindet, zeichnen sich dadurch aus, dass:a) Arbeitsstoff oder -stoffe bekannt sind,b) die Tätigkeit auf den Arbeitsstoff oder die Arbeitsstoffe ausgerichtet ist undc) die Exposition für die Beschäftigten bekannt oder abschätzbar ist


    Ich tendiere auch zu ungezielt, da das meiste nicht angezüchtet wird.

    Aber müssen a-c gelten, oder reicht eines? Dann bin ich mir nicht mehr so sicher.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Ein Blick in die technischen Regeln (hier die TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien) kann vielleicht Klarheit schaffen. In 4.4 der TRBA 100 ist beschrieben wann in Laboratorien der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten stattfindet. D.h. die TRBA geht davon aus, das in der Regel nicht gezielte Tätigkeiten vorliegen. Ihr müsst nur prüfen ob die in 4.4 beschriebenen Tätigkeiten bei Euch vorkommen und somit auch gezielte Tätigkeiten zu berücksichtigen sind.

    viele Grüße

    kuddel

  • Ein Blick in die technischen Regeln (hier die TRBA 100 "Schutzmaßnahmen für gezielte und nicht gezielte Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen in Laboratorien) kann vielleicht Klarheit schaffen. In 4.4 der TRBA 100 ist beschrieben wann in Laboratorien der Übergang von nicht gezielten in gezielte Tätigkeiten stattfindet. D.h. die TRBA geht davon aus, das in der Regel nicht gezielte Tätigkeiten vorliegen. Ihr müsst nur prüfen ob die in 4.4 beschriebenen Tätigkeiten bei Euch vorkommen und somit auch gezielte Tätigkeiten zu berücksichtigen sind.

    viele Grüße

    kuddel


    Damit ist es ungezielt, zumindest der vorwiegende Teil der Tätigkeiten.

    Vielen Dank

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • ANZEIGE