Hallo zusammen,
ich bin mehr oder minder am verzweifeln... Diese sau blöde Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung...
Wie geht Ihr denn mit diesen Forderung in eurem Unternehmen um?
Speziell interessiert mich die Vorgehensweise bei:
Wie werden Verfahren/Tätigkeiten bei euch bewertet? Stellt ihr Berechnungen an? Und wenn ja woher nehmt Ihr die notwendigen Werte (bspw. spektrale Bestrahlungsstärke oder Effektive Bestrahlungsstärke)?
Wie geht Ihr mit der Forderung um bezüglich der arbmed. Vorsorge. Wenn Grenzwerte überschritten werden können ist eine Untersuchgung anzubieten. Wenn Sie überschritten werden ist die Untersuchgun Pflicht. Stellt man sich die Situations eines Lichtbogenschweißers vor ist klar dass die Grenzwerte nach kürzester Zeit (3 Sek. bis 3 Min) überschritten werden. Jetzt sind die Schweißer mit PSA ausgestattet. Die Grenzwerte werden ja aber immer noch überschritten, ist jetzt eine pflichtuntersuchun notwendig??
Bin gespannt auf eure vorgehensweisen bzw. auch eure Probleme mit diesem Thema.
Gruß B