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  • Hallo zusammen,

    ich bin mehr oder minder am verzweifeln... Diese sau blöde Verordnung zum Schutz vor künstlicher optischer Strahlung...

    Wie geht Ihr denn mit diesen Forderung in eurem Unternehmen um?

    Speziell interessiert mich die Vorgehensweise bei:

    Wie werden Verfahren/Tätigkeiten bei euch bewertet? Stellt ihr Berechnungen an? Und wenn ja woher nehmt Ihr die notwendigen Werte (bspw. spektrale Bestrahlungsstärke oder Effektive Bestrahlungsstärke)?

    Wie geht Ihr mit der Forderung um bezüglich der arbmed. Vorsorge. Wenn Grenzwerte überschritten werden können ist eine Untersuchgung anzubieten. Wenn Sie überschritten werden ist die Untersuchgun Pflicht. Stellt man sich die Situations eines Lichtbogenschweißers vor ist klar dass die Grenzwerte nach kürzester Zeit (3 Sek. bis 3 Min) überschritten werden. Jetzt sind die Schweißer mit PSA ausgestattet. Die Grenzwerte werden ja aber immer noch überschritten, ist jetzt eine pflichtuntersuchun notwendig??

    Bin gespannt auf eure vorgehensweisen bzw. auch eure Probleme mit diesem Thema.

    Gruß B

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  • Kurzer Nachtrag:

    Zitat OStrV:

    Der Arbeitgeber kann sich die notwendigen Informationen beim
    Hersteller oder Inverkehrbringer der verwendeten Arbeitsmittel oder mit Hilfe anderer
    ohne Weiteres zugänglicher Quellen beschaffen.

    Welche Infomrationen sind dabei bitte gemeint?? also Infos zur Bestrahlungsstärke können die Hersteller einem ja kaum geben da diese ja massiv mit den umgebungbedingungen zusammenhängen (Abstand, sonstige Raumausleuchtung, Anordnung des Strahlers etc.)


    Und dann noch was: Weiß jemand ob der Leitfaden für die Europäische Richtlinie schon in deutscher Fassung zu beziehen ist? Ich habe Ihne nur auf Englisch gefunden...
    Dieser Leitfaden ist in der Richtlinie Artikel 14 verankert und wird als elementar wichtig angesehen aber man bekommt ihn nicht das doch ein witz oder?

    Gruß B

  • Welche Infomrationen sind dabei bitte gemeint?? also Infos zur Bestrahlungsstärke können die Hersteller einem ja kaum geben da diese ja massiv mit den umgebungbedingungen zusammenhängen (Abstand, sonstige Raumausleuchtung, Anordnung des Strahlers etc.)


    Hallo B king ,

    Lux und Lumen denke ich, alles andere wird schwierig.

    ch habe durch einen MA der BG messen lassen( der Beitrag an den Versicherungsträger ist auch nicht gerade gering) und anschließend entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
    http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/aifa0215.pdf

    Ich kann als Sifa nicht alles alleine tun was leider wohl bei den meisten von uns immer erwartet wird.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Hallo Tanzderhexen,

    Lux und Lumen sind ja schön und gut; man kann sich ja so ziemlich alles berechnen... aber mit welchem Aufwand.

    Aber ich bin durchaus froh, dass ich mit diesem Gefühl nicht alleine bin:

    Ich kann als Sifa nicht alles alleine tun was leider wohl bei den meisten von uns immer erwartet wird.


    Also werde ich auch mal die BG plagen.

    Grüße B

  • Und dann noch was: Weiß jemand ob der Leitfaden für die Europäische Richtlinie schon in deutscher Fassung zu beziehen ist? Ich habe Ihne nur auf Englisch gefunden...
    Dieser Leitfaden ist in der Richtlinie Artikel 14 verankert und wird als elementar wichtig angesehen aber man bekommt ihn nicht das doch ein witz oder?

    Artikel 13
    Sie sagen ja nicht, das es den Leitfaden in deutscher Sprache geben wird ?(

    Ich find es zudem bemerkenswert, das man eine Verordnung herausbringt und gleich dazu sagt, damit ihr die kapiert gibt es einen Leitfaden dazu.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

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  • Ich find es zudem bemerkenswert, das man eine Verordnung herausbringt und gleich dazu sagt, damit ihr die kapiert gibt es einen Leitfaden dazu.

    Leider scheint das schlechte Sitte zu werden: bspw. das TEHG (Emissionshandel) ist durch die Novellierung nur noch von wenigen Sachverständigen zu verstehen und umzusetzen; hierfür gibt es auch Leitfäden - allerdings nur auf Englisch.
    Eine Übersetzung ins Deutsche wird von der EU abgelehnt, weil die Übersetzung zu lange dauern würde und die Fertigstellung erst nach den im TEHG genannten Meldefristen liegen würde, so dass die Leitfäden nicht nützen würden ... X(

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    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

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