ASA-Sitzung

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  • Hallo Leute,

    kann mir jemand sagen wie das geregelt ist mit der ASA-Sitzung, wenn ich einen Betrieb betreue der 4 Standorte hat?:?: Muss ich bei allen 4 Standorten, 4 ASA-Sitzungen abhalten, oder reicht es, wenn man in jedem Standort eine Sitzung hält?:?:


    Danke schon mal für die Antwort.

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  • Hallo hier erstmal die gesetzliche Vorgabe

    Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit

    § 11 Arbeitsschutzausschuß
    Soweit in einer sonstigen Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist, hat der Arbeitgeber in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten einen Arbeitsschutzausschuß zu bilden; bei der Feststellung der Zahl der Beschäftigen sind Teilzeitbeschäftigte mit einer regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von nicht mehr als 20 Stunden mit 0,5 und nicht mehr als 30 Stunden mit 0,75 zu berücksichtigen. Dieser Ausschuß setzt sich zusammen aus:
    dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten,

    zwei vom Betriebsrat bestimmten Betriebsratsmitgliedern,

    Betriebsärzten,

    Fachkräften für Arbeitssicherheit und

    Sicherheitsbeauftragten nach § 22 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch.
    Der Arbeitsschutzausschuß hat die Aufgabe, Anliegen des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten. Der Arbeitsschutzausschuß tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen.

    Hier http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…t=arbeitsschutz

    und http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…&lid=DE&bid=BAS&

    damit lässt sich Deine Frage denke ich sehr gut beantworten.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Moin drell1,

    rein rechtlich betrachtet, siehe den thread von tanzderhexen, betreust Du offensichtlich einen Betrieb mit 4 Standorten - also würde eine ASA-Sitzung für alle Standorte zusammen ausreichen.

    Ob das sinnvoll ist, hängt von der Betriebsstruktur und der Möglichkeit ab, in einer Sitzung die Probleme aller 4 Standorte sinnvoll zu behandeln.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

  • Morgen Zusammen,
    ich würde je eine der vier notwendigen ASA Sitzung an den Standorten abhalten und das ganze mit der Begehung verbinden, wenn der Auftraggeber dem zustimmt, ansonsten kann die ASA auch immer an einem Standort abgehalten werden.
    Man muss vorab aber klären ob die Reisezeiten für die anderen ASA Teilnehmer tragbar sind,
    bzw. ob der Arbeitgeber das genehmigt.

    Gruß
    Aus Köln
    Harald

    "Wenn Du ein Schiff bauen willst, so trommle nicht Männer zusammen, um Holz zu beschaffen, Werkzeuge vorzubereiten,
    Aufgaben zu vergeben und die Arbeit einzuteilen, sondern lehre die Männer die Sehnsucht nach dem weiten endlosen Meer."

    "Bessser auf neuen Wegen etwas stolpern, als in alten Pfaden auf der Stelle zu treten"