Infektionsschutzgesetz -Änderung vom Bundestag beschlossen

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  • Hallo Menschenschützer,
    mit einem Newsletter kam die Info über Änderungen am Infektionsschutzgesetz.

    "Infektionsschutzgesetz -Änderung vom Bundestag beschlossen

    Am 9. Juni 2011 hat der Bundestag das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes beschlossen, es soll Mitte Juli 2011 in Kraft treten. Darin werden die Bundesländer verpflichtet, bis zum 31. März 2012 per Rechtsverordnung Regelungen für die Einhaltung der Infektionshygiene in allen relevanten Einrichtungen des Gesundheitswesens zu treffen. Sieben Bundesländer haben es bereits getan. Das geänderte Infektionsschutzgesetz ist auch Thema beim kommenden 9. rhw-Hygieneforum am 11. November 2011 in der Handwerkskammer Hamburg . ":014:
    Kommt da Arbeit auf uns zu ? Wenn ich es richtig lese, müssen erst noch die Bundesländer ihre Rahmenhygienepläne für die Sparten (Jugendhilfe, Kita....) anpassen? Das könnte dann heißen, dass sich vor 2013 nichts bewegt?
    Und unser Handlungsbedarf erst deutlich später entsteht?

    Freue mich schon auf eure Meinung
    Schönes WE
    Reinhard

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  • Hallo Reinhard,

    das Hauptanliegen der Änderung scheint auf den ersten Blick der Umgang mit nosokomialen Infektionen und dort speziell mit resistenten Keimen (z.B. MRSA, ESBL, VRE etc.) zu sein.
    Ich denke also, wenn Du nicht gerade ein Krankenhaus betreust, wird sich die Arbeit in Grenzen halten. Für die Krankenhäuser könnte das möglicherweise heissen, dass sie einen (Hygiene)Arzt bestellen der über jede Antibiotikagabe entscheidet. Das ist in anderen europäischen Ländern schon gelebte Praxis und der Erfolg wird nun wohl auch endlich bei uns angestrebt.

    Für die Jugendhilfe und Kita´s werden die resistenten Erreger weniger eine Rolle spielen. Die Rechtsgebung der Ländern wird durch das neue IfSG jedoch auch in diesen Sparten gestärkt.
    Die existierenden Rahmenhygienepläne erhalten somit eine bessere Verbindlichkeit....weg vom "Stand der Technik" hin zu "behördlichen Anordnungen".
    Sicher müssen diese Regelungen angepasst werden. Ich befürchte jedoch, dass sie "nur" ein neues Gültigkeitsdatum bekommen und mit Wirkung des neuen IfSG "kontrollierbar" werden.

    Ich denke, mit vernünftigen Hygienestandards z.B. in KiTa´s muss man sich keine Sorgen machen. Solange ein Hygieneplan existiert und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht ohne Handschuhe und mit 2cm langen, künstlichen Fingernägeln die Windeln wechseln, wird es wohl keine größeren Einwände geben.
    Leider sind diese Hygienestandards in KiTa´s noch nicht so häufig anzutreffen.
    Insofern erhoffe ich mir von der Umsetzung des neuen IfSG mehr Sicherheit und Infektionsschutz für die Kinder und das Personal.

    Das Datum 01.01.2013 bezieht sich m.E. nach nur auf die Änderung von §137 SGB V (Qualitätsbericht Krankenhäuser). Dort wird das Intervall von bisher zwei Jahren auf ein Jahr verkürzt.

    Alles in Allem gilt wohl, erstmal zurücklehen und in den Unternehmen einfach den "Stand der Technik" gepaart mit gesundem Menschenverstand anwenden.

    Liebe Grüße
    QMSifa

  • Für die Jugendhilfe und Kita´s werden die resistenten Erreger weniger eine Rolle spielen. Die Rechtsgebung der Ländern wird durch das neue IfSG jedoch auch in diesen Sparten gestärkt.


    Das ist auch in Kitas ein Problem:

    http://extranet.medical-tribune.de/volltext/PDF/2…Paed_02_S02.pdf


    Ich denke also, wenn Du nicht gerade ein Krankenhaus betreust, wird sich die Arbeit in Grenzen halten. Für die Krankenhäuser könnte das möglicherweise heissen, dass sie einen (Hygiene)Arzt bestellen der über jede Antibiotikagabe entscheidet. Das ist in anderen europäischen Ländern schon gelebte Praxis und der Erfolg wird nun wohl auch endlich bei uns angestrebt.


    Das ist wohl der Wunsch, alleine an der Umsetzung wird es hapern. Ein Arzt lässt sich so differenziert seine Therapie nicht vorschreiben. Das gäbe allerorten Palastrevolutionen.


    das Hauptanliegen der Änderung scheint auf den ersten Blick der Umgang mit nosokomialen Infektionen und dort speziell mit resistenten Keimen (z.B. MRSA, ESBL, VRE etc.) zu sein.

    Ist primär auch so. Ich habe das gestern schon mal nachgelesen im RKI Bulletin. Das hat vor allem auch Auswirkung auf Bestellung der Hygienefachkräfte, wieviel Zeit denen zugeordnet werden wird. Und die wird steigen.

    hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • elschwoabos,

    da gebe ich Dir Recht. Bezüglich MRSA in Kita´s bedanke ich mich für die Information. In der Kita-Praxis sind mir Diskussionen/Probleme darüber noch nicht untergekommen. Da treffe ich auf andere Probleme...
    :96: Ich bin ja schon froh wenn überhaupt desinfiziert wird.
    Das mit der Palastrevolution der Ärzte wird von außen lustig zu beobachten sein....lassen wir es mal auf uns zukommen.

    In Bezug auf die weiteren Beauftragen (Hygiene etc.) kann die Situation mit der Änderung ja eigentlich nur besser werden.

    Da will ich mal die Hoffnung nicht aufgeben :ta:
    Viele Grüße und ein schönes Wochenende.
    QMSifa