An alle Störfallbeauftragen - Thema: Chemieunfall

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  • An alle Spezialisten unter Euch:

    Zum Thema Chemieunfall beschäftigt mich eine Frage. Wie wird im Rahmen eines Störfalles / Chemieunfalles sichergestellt, dass die Helfer im Notfall (Feuerwehr/Rettungsdienst) über die Gefahren an der Einsatzstelle informiert / vor ihnen geschützt werden.
    Wie wird im Falle eines Falles kommuniziert? Gibt es aus der guten Praxis dafür Beispiele?

    Vielen Dank schon mal im Voraus

    QMSifa

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  • Wie wird im Rahmen eines Störfalles / Chemieunfalles sichergestellt, dass die Helfer im Notfall (Feuerwehr/Rettungsdienst) über die Gefahren an der Einsatzstelle informiert / vor ihnen geschützt werden.
    Wie wird im Falle eines Falles kommuniziert? Gibt es aus der guten Praxis dafür Beispiele?

    Für Anlagen, die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen, ist ein Konzept zur Verhinderung von Störfallen, ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan und ein Feuerwehr-Einsatzplan zu erstellen.
    Diese werden i.d.R. nach Rücksprache mit den Notfallhelfern erarbeitet, so dass den Helfern alle wichtigen Informationen vorab bekannt und während eines Einsatzes verfügbar sind.
    Der Eigenschutz der Helfer liegt in deren Verantwortung.
    Die Notfallkommunikation zwischen betroffenem Unternehmen und Feuerwehr / Rettungsdienst / Katastrophenschutz ist in den oben genannten Unterlagen beschrieben.
    Die interne Kommunikation der Hilfsorganisationen kenne ich nicht gut genug, um sie hier zu schildern.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

  • Für Anlagen, die der Störfallverordnung (12. BImSchV) unterliegen, ist ein Konzept zur Verhinderung von Störfallen, ein Alarm- und Gefahrenabwehrplan und ein Feuerwehr-Einsatzplan zu erstellen.


    Hallo QMSifa,

    wie arni schon erwähnt hat ist alles in den verschiedenen Plänen und Konzepten festzuhalten, die immer auf dem neusten Stand abzuändern sind. Für die Praxis ist für mich wichtig das ganze regelmäßig mit den Hilfsorganisationen zu üben. Es ist sicher nicht immer möglich das volle Zenario mit allen Beteiligten zu üben. Auch Teilübungen sind sehr sinnvoll. Es sollten, mit den Einsatzleitern/Gruppenführern, regelmäßige Betriebsrundgänge durchgeführt werden um auf Veränderungen schnellstmöglich vorbereitet zu sein. Als Anhang als Bsp. ein Merkblatt vom Industriegaseverband e.V. zum Umgang mit Gasflaschen.


    Gruß Tanzderhexen

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    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

  • Vielen Dank für die Informationen. Ihr habt mir wirklich gut weitergeholfen. :62:

    Sollten sich noch Fragen ergeben, weiss ich ja, dass mir hier die Experten weiterhelfen werden.

    Viele Grüße
    QMSifa