[Krankenhaus] Stoffe mit R Sätzen 10,11,12

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  • Eine Frage vor dem Wochenende:

    Im Subject genannte Stoffe sind beispielsweise sämtliche Händedesinfektionsmittel. (Flammpunkt <56°C)

    In einem Krankenhaus kommen da leicht Mengen in einer Größenordnung von mehr als 50 Litern zusammen. Was ist hier bei der Lagerung zu beachten? Darf da überhaupt gemeinsam mit andern Produkten, auch Nichtgefahrstoffen in einem Raum gelagert werden, brandhemmende Türen setze ich vorraus. Oder trifft für diese Desinfektionsmittel gar Absatz (4) zu. Was bedeutet "Lagerräume zur ausschließlich passiven Lagerung in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern..." Bezieht sich ausschließlich auf passive, oder Lagerung, soll heißen, ist hier eine Zusammenlagerung mit anderen Stoffen möglich. So richtig schlau werde ich nämlich aus der Anlage 7 zur TRGS 510 nicht.

    Noch so ein Punkt: Ist eine Steckdose ein Bebtriebsmittel der Gerätekategorie 3 der Richtlinie 94/9/EG? Da werde ich aus der RTBS 2152 Teil 3 Nummer 5.1 Abs. 3 auch nicht kluch.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

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  • ...Was bedeutet "Lagerräume zur ausschließlich passiven Lagerung in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern..." ...


    Ausschließlich passive Lagerung ist hier verlangt => keine Ab- und Umfüllvorgänge im Lager. Weiterhin im klinischen Bereich bei den Händedesinfektionsmitteln relevant der Begriff "gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehälter". Hier werden Händedesinfektionsmittel in der Regel als Kleingebinde z.B. 500ml in zusammengesetzter Verpackung transportiert. Die Umverpackung in Form eines Kartons gehört somit zum Transportbehälter!
    Vor Jahren bat der AGS um Vorschläge zur Erarbeitung der TRGS 525. Dabei habe ich dem AGS die jetzt in der TRGS 510 zu findenden 50 kg unterbreitet, allerdings bezogen auf ein Krankenhaus nicht pro Gebäude, sondern je Station. Dies wurde auch entsprechend argumentativ untermauert. In der Regel werden die Händedesinfektionsmittel in einem Zentrallager oder der Apotheke sachgerecht gelagert. Dann erfolgt eine Auslieferung an die Stationen. Hier kenne ich kein Krankenhaus das die Lagerung zu 100% regelkonform durchführt, denn sonst müsste auf jeder Station ein Sicherheitsschrank stehen oder ein entsprechend ausgerüsteter Lagerraum vorhanden sein. Ganz auf den Vorrat auf der Station kann man in der Regel aus logistischen Gründen nicht verzichten, also muss man einen Kompromiss eingehen. Bei uns werden die Händedesinfektionsmittel in der Regel bis zu 50 kg bzw. l in Edelstahlschränken aufbewahrt. Da die Stationen rund um die Uhr besetzt sind, wird ein Auslaufen üblicherweise umgehend erkannt und entsprechende Maßnahmen ergriffen. Die Belieferung der Stationen sollte immer als ganzer Karton erfolgen, was die Anlieferhäufigkeit reduziert und somit auch das Risiko eines Transportunfalls, zumal ja erst die zusammengesetzte Verpackung als gefahrgutrechtlich zulässig anzusehen ist.

    Nachtrag: Die TRGS 525 wurde ja angeblich vom AGS inzwischen verabschiedet aber aus irgendwelchen Gründen seit ca. einem Jahr nicht veröffentlicht. Wohl mal wieder eine politische Entscheidung. ?(

    Zur besseren Lesbarkeit verwende ich in meinen Beiträgen das generische Maskulinum. Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.