Eine Frage vor dem Wochenende:
Im Subject genannte Stoffe sind beispielsweise sämtliche Händedesinfektionsmittel. (Flammpunkt <56°C)
In einem Krankenhaus kommen da leicht Mengen in einer Größenordnung von mehr als 50 Litern zusammen. Was ist hier bei der Lagerung zu beachten? Darf da überhaupt gemeinsam mit andern Produkten, auch Nichtgefahrstoffen in einem Raum gelagert werden, brandhemmende Türen setze ich vorraus. Oder trifft für diese Desinfektionsmittel gar Absatz (4) zu. Was bedeutet "Lagerräume zur ausschließlich passiven Lagerung in gefahrgutrechtlich zulässigen Transportbehältern..." Bezieht sich ausschließlich auf passive, oder Lagerung, soll heißen, ist hier eine Zusammenlagerung mit anderen Stoffen möglich. So richtig schlau werde ich nämlich aus der Anlage 7 zur TRGS 510 nicht.
Noch so ein Punkt: Ist eine Steckdose ein Bebtriebsmittel der Gerätekategorie 3 der Richtlinie 94/9/EG? Da werde ich aus der RTBS 2152 Teil 3 Nummer 5.1 Abs. 3 auch nicht kluch.
Hardy