GBU

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  • Hallo zusammen


    Hat einer Erfahrung in dem zusammenhang das die SiFa von der Gechäftsführung genötigt wird, unter
    Androhung einer Kündigung verantwortlich zu sein für:


    Gefährdungsbeurteilungen erstellen ( alleine)

    Festlegen der betriebsspezifichen Betreuung


    Grüße aus dem Rheinland

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  • Erfahrungen nicht, aber mir kommt da die Kündigungsschutzklage in den Sinn.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hi,

    Kündigungsschutzklage kann ja erst nach erfolgter Kündigung kommen. Vermutlich käme er mit der Kündigung nicht durch. Da die Aufgaben der Sifa ja recht eindeutig geregelt sind.

    Kannst du dir nicht den zuständigen BG-Menschen einladen, da kann das Thema wer ist wofür verantwortlich besprochen werden.

    Zur Festlegung der betriebsspezifischen Betreuung hat niko gestern was eingestellt. Vielleicht hilft das weiter.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hi,

    Kündigungsschutzklage kann ja erst nach erfolgter Kündigung kommen. Vermutlich käme er mit der Kündigung nicht durch. Da die Aufgaben der Sifa ja recht eindeutig geregelt sind.


    Ich ging halt vom Worst-Case Szenario aus, also auch, dass der Betriebsrat keinen Schuss Pulver wert ist.

    Hardy

    Multiple exclamation marks are true sign of a diseased mind.
    (Terry Pratchett)
    Too old to die young (Grachmusikoff)

  • Hallo Erwin,

    egal wer welche Rechte hat oder nicht, wenn mein Arbeitgeber mir sowas androhen würde, dann muss ich mich doch grundsätzlich fragen, ob eine Zusammenarbeit mit ihm überhaupt noch sinnvoll ist. Man kann im ruhigen über alles Reden, auch über die alleinige Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen, aber der Ton muss stimmen.

    Grüße aus der Pfalz

    Thomas

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