Fachkundegruppe im Strahlenschutzbereich

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  • Welche zusätzlichen Qualifikationen und Kenntnisse im Strahlenschutzbereich muss eine extern beauftragte Fachkraft für Arbeitssicherheit bei der Stilllegung eines Atomkraftwerks haben?

    bzw. Welche Fachkundegruppe S ?????? nach der "Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde" muss eine externe FASi erwerben?

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  • Hi,

    ich vermute S5 "Genehmigungsbedürftige Beschäftigung als Fremdpersonal in Anlagen zur Spaltung von Kernbrennstoffen"

    Du solltest mal in den Anhang der Fachkunderichtlinie schauen: http://www.bfs.de/de/ion/Kompete…nikstrlschv.pdf
    Ich merke grade, die Richtlinie hast du ja wohl schon gesehen

    Güße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Hallo,

    wenn man hier http://www.strahlenschutzkurse.de/inhalt04.htm die Kurse macht, ist bei S5 der S2.1 mit abgedeckt

    grüße

    awen

    PS wenn du ganz sicher gehen willst, frag bei deiner zuständigen Aufsichtsbehörde nach. Die haben manchmal eigene Vorstellungen und die müssen dich dann ja anerkennen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016

  • Keine, denn Du willst doch nicht als Strahlenschutzverantwortlicher oder Strahlenschutzbeauftragter dort tätig werden. Die "Richtlinie über die im Strahlenschutz erforderliche Fachkunde" richtet sich nicht an die Fachkräfte für Arbeitssicherheit.

    S 5 kann sinnvoll sein, muß aber nicht , je nach dem welche Aufgaben Du genau übernehmen sollst

    viele Grüße

    kuddel

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  • Hallo

    ich soll als Sigeko und/oder Fasi dort tätig sein.

    Gibt auch unterschiede zwischen Einsatz von Männer und Frauen in solchen Tätigkeiten, bestimmte Qualifikationen, Berufserfahrung ...?
    Wo kann ich das Info nachschlagen?


    Danke und Grüß Natalie

  • Hi Natalie,

    egal als was du dort arbeitest, wenn ich dich richtig verstanden hab, wirst du als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit und als Sigeko tätig. Wer beauftragt dich denn? Bist du selbstständig oder wirst du von einem Ing-Büro dort hingeschickt?

    Was du in jedem Fall machst, ist eine Beschäftigung in fremden Anlagen. Das ist geregelt im § 15 der Strahlenschutzverordnung


    Firmen und Einzelunternehmen, die in fremden Strahlenschutzbereichen ihre Leistungen anbieten möchten, benötigen eine Genehmigung nach § 15 StrlSchV.


    Rechte und Pflichten der Genehmigungsinhaber:
    Diese Genehmigung versetzt den Antragsteller (Strahlenschutzverantwortlicher, SSV) in die Lage, fremde Kontrollbereiche als beruflich strahlenexponierte Person zu betreten.

    Der Inhaber einer Genehmigung nach § 15 StrlSchV für Beschäftigung in fremden Anlagen oder Einrichtungen wird im Allgemeinen auch »Fremdfirma« genannt. Die Anlage oder Einrichtung nach § 3 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 10 StrlSchV, bei der Beschäftigungen stattfinden, wird im Allgemeinen als »Betreiber« bezeichnet.


    Jeder Genehmigungsinhaber nach § 15 StrlSchV benötigt mindestens einen ausgebildeten Strahlenschutzbeauftragten (SSB), der die Strahlenschutz-Fachkundegruppe S5 nachgewiesen hat.

    Die vertretungsberechtigte Person des SSV (bei GmbH der Geschäftsführer) kann nach § 9 Abs. 1 Nr. 1 StrlSchV auch selbst Strahlenschutz-Fachkunde erwerben oder einen externen SSB binden.


    Anforderungen an Beschäftigte des Genehmigungsinhabers:

    Für jeden Beschäftigten, der zum Einsatz kommen soll (Bezugsperson), ist ein Strahlenpass nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Strahlenpass (AVV-Strahlenpass) zu registrieren. Der Strahlenschutzbeauftragte veranlasst eine zeitnahe arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung nach § 60 StrlSchV für beruflich strahlenexponierte Personen der Kategorie A (Bezugspersonen Kat. A) nach § 54 Nr. 1 StrlSchV.

    Außerdem organisiert der Strahlenschutzbeauftragte vor Beginn der Beschäftigung die filmdosimetrische Überwachung für jede Bezugsperson nach § 41 Abs. 3 und 4 StrlSchV bei der Personendosismessstelle der Landesanstalt für Personendosimetrie und Strahlenschutzausbildung (LPS).

    Bist du also Einzelkämpferin, musst du all das in deiner Person vereinigen. Bist du angestellt, muss dein AG die entsprechende Organisation schaffen.

    Hier ein Merkblatt mit Antrag des Landes Sachsen: http://www.smul.sachsen.de/umwelt/downloa…den_Anlagen.pdf Sieht in anderen Bundesländern ähnlich aus.

    Noch was ausführliches aus NRW http://www.arbeitsschutz.nrw.de/pdf/themenfeld…onstiges-ok.pdf

    Unterschiede zwischen Männern und Frauen gibt es nicht, wäre auch nicht zulässig. Im Falle eine Schwangerschaft muss man die Mutterschutzverordnung beachten.

    Grüße

    awen

    "Es gibt keine Trottel - nur Menschen, die wenig Glück beim Denken haben"

    ©sinngemäß nach Bruno Jonas, Kabarettist, Oktober 2016