welche Arbeitssicherheitsgesetze bei Außlandseinsatz?

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  • Moin Moin,

    nun will ich auch einmal eine Frage stellen:

    Wir haben auch Mitarbeiter im Außendienst, welche unsere Anlagen aufstellen und warten.

    Hier kam die Frage auf:

    Nach welchen Arbeitssicherheitsgesetzen muss sich der Mitarbeiter richten – den deutschen oder den des Einsatzlandes?

    Beispiel: Flex in Deutschland – ohne Handschuhe in Frankreich mit….Wie soll sich der Mitarbeiter verhalten? ?(


    Gruß
    QUASI

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  • Nach welchen Arbeitssicherheitsgesetzen muss sich der Mitarbeiter richten – den deutschen oder den des Einsatzlandes?

    1. Formal: Gesetze des Einsatzlandes
    2. firmeninterne GefB: der Mitarbeiter hat das zu tun, was letztlich am sichersten ist

    Ich weiß: leicht gesagt ... was aber tun, wenn bspw. ein Ausschachtung gemacht wird?
    Ausschachtungen, die tiefer als 1,5 m (5 Fuß) sind, müssen in Groß Britannien und Irland abgestützt bzw. fachgerecht abgeschrägt werden - in Deutschland bereits ab 1,25 m ...

    Was also tun?
    Kollegen lediglich auf die höhere Sicherheit in Deutschland hinweisen?
    Darauf bestehen, dass man den Schacht nur dann akzeptiert, wenn er ab 1,25 m gestützt wird?

    Knifflig - und ggf. eine Entscheidung vor Ort.

    Wir hatten den Fall, dass einer unserer Leute in einer russischen Stadt auf ein dort genehmigtes Gerüst sollte ... wir haben Bilder des Gerüstes gesehen und den Dienst verweigert. ... Auftrag verloren, aber keinen Mitarbeiter in akuter Gefahr.

    "Mit zunehmendem Abstand zum Problem wächst die Toleranz." (Simone Solga)
    "Toleranz ist das unbehagliche Gefühl, der andere könnte am Ende doch recht haben." (Robert Lee Frost)
    "Geben Sie mir sechs Zeilen von der Hand des ehrenwertesten Mannes - und ich werde etwas darin finden, um ihn zu hängen." (Kardinal Richelieu)
    "Die Sprache ist die Quelle aller Missverständnisse" (Antoine de Saint-Exupéry)

    "Wie kann ich wissen, was ich denke, bevor ich höre, was ich sage?" (Edward Morgan Forster)

    • Offizieller Beitrag

    Hallo QUASI,

    habe bei KomNet was darüber gefunden....

    Grundsätzlich gelten die innerhalb der Bundesrepublik Deutschland zu beachtenden Unfallverhütungsvorschriften auch bei einem vorübergehenden Arbeitseinsatz im Ausland. Deutsche Unfallverhütungsvorschriften müssen im Gastland befolgt werden, soweit Rechtsvorschriften dieses Lands dem nicht entgegenstehen.
    Nähere Informationen dazu bietet die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung - DGUV im Internet unter
    http://www.dguv.de/inhalt/internationales/pdf/guv_aus.pdf an.

    Mit der Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV werden verschiedene EU-Richtlinien in nationales Recht umgesetzt, u.a. hat die BetrSichV Regelungen zur Prüfung von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen zum Inhalt. Auf dem französischen Hoheitsgebiet gelten die französischen Arbeitsschutzgesetze und Regelungen zum Arbeitsschutz.
    http://komnet.nrw.de/ccnxtg/frame/c…bid=BAS&pid=NRW

    Gruß, Herbert

    Für Eile habe ich leider keine Zeit!

  • Hallo Quasi,
    sorry, hab leider keine Zeit, Dir den Link zu suchen...
    Schau auf "Deiner BG Seite". Da habe ich eine Stellungnahme dazu gelesen.
    VG Martina

    Die Kunst ist, einmal mehr aufzustehen, als man umgeworfen wird. (W. Churchill)
    ----------------------------------------
    Das Schwierige am Diskutieren ist nicht, den eigenen Standpunkt zu verteidigen, sondern ihn zu kennen.
    Andre' Maurois

  • Hallo Quasi,

    bei der BGETEM gibt es einen speziellen 3 Tage Lehrgang für diese sachen. Habe ihn selber auch schon gemacht. Kann ihn nur Empfehlen ist super interessant und Lehrreich.
    hier der Link: http://seminare.bgete.de/cgi-bin/r30msv…tail_anzeige.pl
    Am besten gleich anmelden. Sollte der Link nicht funktioniern so schaue einfach nach Seminar OF21.

    Mit oberschwäbischen Sicherheitsgrüßen
    Ritschi

    Ich denke, also bin ich. Und ab jetzt Frührentner.|?

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