Tragfähigkeit von Kranen und deren Traversen

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  • Hallo zusammen,

    folgende Situation:

    In einer Halle ist ein Brückenkran mit einer Tragfähigkeit von 2 Tonnen vorhanden. Diese Tragfähigkeit ist auch LESBAR gekennzeichnet. An diesem Kran hängt eine Traverse mit einer Tragfähigkeit von 2,5 Tonnen, diese Tragfähigkeit ist DEUTLICH BESSER LESBAR.

    Meiner Meinung nach ist es notwendig die Tragfähigkeit eindeutig zu Kennzeichnen! Das ist wie ich finde aber nciht gegeben... wie würdet Ihr vorgehen??

    Ich würde die Tragfähigkeitkennzeichnung an der Traverse (nicht das Fabrikschild) entfernen so dass keine Verwechslung mehr möglich ist.

    Argument von den Vorgesetzten und der Instandhaltung: "Ja aber die Traverse trägt doch 2,5 Tonnen" Meine Antwort "der Kran aber nicht..."

    Was würdet Ihr vorschlagen und wie würdet Ihr das begründen?


    Grüsse B

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  • ...der Spruch vom schwaechsten Glied in der Kette, oder?!?! Weitergehende Begruendungen sind damit doch ueberfluessig... Was wiegt denn die Traverse netto? Diese Last ist namlich von der eigentlichen "Last" noch abzuziehen, da sie den Kran ja auch belastet.


    In diesem SInne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • ...fuer eine anzuhebende Last max. 1800 kg uebrig. Abzueglich Anschlagmittel (Gehaenge) natuerlich.

    Grundsaetzlich wuerde ich hier keine Kennzeichnung entfernen. Eure Kranfuehrer sind doch entsprechend ausgebildet, oder? Dazu existieren doch entsprechende Gefaehrdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, anhand derer das berechtigte Personal regelmaessig unterwiesen wird, auch richtig?


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Klar qualifiziert sind die alle ausreichend, Thema Unterweisung wird auch ernst genommen aber dennoch finde ich die Situation unbefriedigend...

    Bin auf weiteren Diskussionsstoff gespannt...

    Gruß B

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  • wenn das mit den Unterweisungen ernst genommen wird und alle ausreichend qualifiziert sind, wieso bekommst Du dann eine solche Aussage?!?!?!

    Argument von den Vorgesetzten und der Instandhaltung: "Ja aber die Traverse trägt doch 2,5 Tonnen" Meine Antwort "der Kran aber nicht..."


    Vielleicht versuchst Du es mal so:

    "Die Winterreifen auf Deinem Auto sind bis max. 160 km/h zugelassen. Daher ist die zulässige Höchstgeschwindigkeit bei Verwendung dieser Reifen max. 160 km/h - und das obwohl Deine Karre 240 PS unter der Haube hat!"

    Naja, waere vielleicht einen Versuch wert, oder?!?! :)


    In diesem Sinne

    Der Michael

    "You'll Clean That Up Before You Leave..." (Culture/ROU/Gangster Class)

  • Servus,

    Bei allem guten Willen, vielleicht versteh' ich da ja was falsch... ...der Kran ist ungenügend (vergleichsweise) gekennzeichnet? Ja, dann malt ihn halt nach!

    Sonst geht das etwa so: "Komm mal zum grossen Kran und schaff die Traverse rüber" ... "Die hält aber nur..." ... "Keine Sorge, das hat noch nur der SI übermalt!" ... "Oh, 'war doch die Falsche..."

    Man muss schon viel ausschliessen können um dann in den "offiziellen", CE-konformen Kennzeichnungen rumzumalen. Setz eher beim Kran und dessen Bediener an.

    Gruss, Chrimu

    Das Weltall ist groß.., besonders oben!" ( Wilhelm Busch, 1832-1908 )

  • Moin Menschenschützer,

    zu uns kommt jährlich ein externer Dienstleister zur UVV. Wenn ich Bedenken habe spreche ich mit ihm. So haben wir schon Kräne "abgestuft" oder die Tragfähigkeit an die gg. Verhältnisse angepasst (hochgestuft). Auf jeden Fall war es einer der es wissen muss und notfalls auch vor Gericht vertreten kann.
    Zur Anregung habe ich noch den Klassiker der Sicherheitsbilder angehängt.
    Gruß Reinhard

    P.S. Für die ewigen Nörgler: ja die ppt hat schon einen langen Bart.
    Sorgt aber immer wieder für ein Lächeln und dass soll es schließlich sein. Wider den tierischen Ernst!

  • So,

    erstmal oh mein gott ist die pps Geil!!! gleich mal meinen russischen kollegen zukommen lassen :)

    Und wegen dem Kran: die Tragfähigkeit am Kran wurde "vergrößert" also die Kennzeichnung sodass es für die Bediener eindeutig erkennbar ist. Zusätzlich wurden alle Bediener darauf hingewiesen, welche Problematik hier vorliegt.

    Jetzt muss es einfach passen!

    Vielen Dank für eure Hilfe!

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