Ab wann Krankmeldung ?

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  • Hallo zusammen,

    kann mir irgendjemand sagen, ab wann man dem Arbeitgeber eine Krankmeldung vorlegen muß ? Bei uns herrscht hier unterschiedliche Meinung ! Die einen sagen ab dem 1. Tag und manche sagen, erst ab dem 3. Tag ist es gesetzlich gefordert ! Vielleicht kennt jemand einen definitiven Paragraphen ?


    Grüße aus dem sonnigen Schwabenland


    Axel

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  • Hallo Axel,

    es steht im §5 des Entgeltfortzahlungsgesetztes, dass ab dem 3 Tag eine Krankmeldung vorliegen muss...................
    Kann aber durch eine Betriebsvereinbarung geändert werden, macht aber keinen Sinn, da die Post auch schon mal 2-3 Tage unterwegs ist.

    Schau mal den Link nach.

    http://www.gesetze-im-internet.de/entgfg/index.html

    Gruß
    Andreas

    Einmal editiert, zuletzt von sueppie (17. Mai 2011 um 12:13)

  • Hi,

    meist gilt, bei mehr als 3 Krankheitstagen muss eine ärztliche Bescheinigung vorgelegt werden.

    Es kann aber, bei vielen einzeln Krankheitstagen, ein Mitarbeiter verpflichtet werden, schon ab dem ersten Krankheitstag eine ärztliche Bescheinigung vorzulegen.

    Das wird dann über den Arbeitsvertrag bzw. Ergänzungen dazu geregelt.

    Das der Postweg noch dazu kommt ist klar, aber am Ende zählt das, was auf der Bescheinigung steht.
    Ich war mal in einem Unternehmen, da ging es 4 Tage mit der internen Post, bis es beim richtigen Personalbüro lag, und teilweise die Mitarbeiter wieder im Betrieb waren, bis das Zeitkonto aktuallisiert war...

    Grüße aus München
    Lucy