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  • :hallo:
    bin grade am Material zusammen tragen für die Arbeit mit Luftdrucknaglern in einer WfbM.
    Wir stellen seit kurzer Zeit Sonderpaletten für "Alles" her.
    Jetzt sollen auch Menschen mit Behinderung ....körperlich wie geistig !!!???? im Bereich Schreinerei eingesetzt werden .
    Auch in der Palettenproduktion........mit denn Luftdrucknaglern.
    Hat jemand Info und Material für mich darüber,gibts Gesetze,Verordnungen usw .
    Es gibt weder BA noch GB ,bin grad,wie gesagt, am erarbeiten,bevor ich noch ein Magengeschwür bekomme und vor allen Dingen noch was passiert.

    lg vom sifa 1962 :Schland:

    Wer will , dass ihm andere sagen , was sie wissen ,der muss ihnen sagen , was er selbst weiß!

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  • Hallo SiFa-1962,
    dazu kann ich Dir den Absatz 6, §4 ArbSchG "Allgemeine Grundsätze" nahelegen "spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen". Auch Nummer 5 Absatz 3, §5 " Beurteilung der Arbeitsbedingungen" "Eine Gefährdung kann sich insbesondere ergeben durch...unzureichende Qualifikation und Unterweisung der Beschäftigten."
    Ausserdem würde ich den Betriebsarzt hinzuziehen. Die ArbMedVV hat sicher auch noch einige Argumente.

    Gruß
    Schnecke004

    :282::256:

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    Heute erleben wir die schönen Erinnerungen von morgen