Belohnung und Bestrafung

ANZEIGE
ANZEIGE
  • Hallo SiFas,

    Erziehung erfolgt ja über Belohnung und Bestrafung.
    Damit müsste Erziehung zum sicherheitsgerechten Verhalten auch über Belohnung und Bestrafung machbar sein. Ich soll nun der Geschäftsleitung einen Vorschlag hierzu unterbreiten.
    Hat sich jemand schon mit diesem Thema auseinandergesetzt?

    Meine Ideen:
    Belohnung für
    - fehlerfreies
    - gutes
    - sehr gutes
    - vorbildliches
    Sicherheitsverhalten durch
    - Bonus / Geld
    - Sachwert / Geschenk
    - Event / Gutschein für Veranstaltung


    Bestrafung
    - unbewußte Missachtung / Verstoß (Unkenntnis)
    - bewußte Missachtung / Verstoß (betriebliche Praxis)
    - Vorsatz (kriminelle Energie)
    von Arbeitsschutzvorschriften.

    Gestaffelt nach
    - mögliche Schadensschwere
    - Anzahl der Verstöße
    - Klarheit der Anweisungen (Erkennbarkeit des Verstoß)

    Was haltet ihr davon?
    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • ANZEIGE
  • Es gibt Unternehmen, die am Jahresende in Abhängigkeit der Unfälle (Anzahl und Schwere) im Kalenderjahr eine Prämie an die Mitarbeiter ausszahlen.

    "Sei achtsam auf dem Weg zur Schicht, auf der Strasse schläft man nicht!"

    "Wenn es einen Weg gibt, es besser zu machen: finde ihn." Thomas Alva Edison (1847-1931)

  • Hier auf dem Bau werden diejenigen Belohnt die durch das frühe Erkennen und Handeln von Sicherheitsmängel dazu beitragen das Unfallrisiko zu verringern. (das wird hier mit einer Art Stopkarten System erfasst. Heißt jeder darf eine Arbeit stoppen wenn sie nicht sicher ist) 300 € stehen zur Verfügung, maximum 3 Personen werden damit belohnt und dürfen sich etwas im Wert von je 100 € aus einem Katalog aussuchen.

    Bestraft wird bei grobem Felhlverhalten mit Baustellenverbot. Kein wenn und kein Aber.

  • Hallo Niko,

    ich kenne einen Betrieb wo es einen jährlichen internen Wettbewerb (mit entsprechenden Anforderungen: Unfallquote,Verbesserungen,sicherheitsgerechtes Verhalten etc.)zur Arbeitssicherheit der Abteilungen gibt. Die "Siegerabteilung" fährt dann für ein Wochenende weg.Diese Kosten trägt der Arbeitgeber. Bestrafen kann man im Rahmen der arbeitsrechtlichen Möglichkeiten immer.

    Gruß Tanzderhexen

    Gruß tanzderhexen

    "Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft"
    Werner von Siemens, Zitat von 1880
    „Wir können den Wind nicht ändern, aber die Segel anders setzen.“
    Aristoteles griech. Philosoph 384 -322 v. Chr.

    Einmal editiert, zuletzt von Tanzderhexen (5. Mai 2011 um 10:32)