Wiederholungsschulungen für befähigte Personen

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  • Moin Forum,

    ich hab da mal wieder eine Frage an die Experten.

    Es geht ganz allgemein um befähigte Personen: Die TRBS 1203 (und einige andere Quellen) lassen sich in epischer Breite darüber aus, welche Voraussetzungen jemand mitbringen muss, um als befähigte Person tätig werden zu dürfen.

    Was ich aber nirgendwo finde, sind Hinweise oder Vorgaben darüber, ob Wiederholungsschulungen oder -prüfungen vorgeschrieben sind um die Befähigung aufrecht zu erhalten. ?( :(

    Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.

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  • Hallo zusammen,

    in der Vergangenheit habe ich bereits mehrere hundert Personen zu Regalprüfern ausgebildet. In diesem Zusammenhang werden von den Teilnehmern wie auch von den jeweiligen Arbeitgebern immer wieder Fragen zur Gültigkeit der bei erfolgreichem Abschluss erworbenen Zertifikate an mich herangetragen. Hierzu meine Antwort:

    Fragen:
    Gibt es eine zeitliche Beschränkung für die Gültigkeit dieser Zertifikate?
    Wenn ja, sind dann möglicherweise kostenpflichtige Fortbildungen anzusetzen?

    Antwort:
    Mit dem Zertifikat wird unter anderem bescheinigt, dass Teilnehmer, die das Seminar „Ausbildung zum Regalprüfer“ mit Erfolg absolvierten, durch Prüfung den Nachweis erbracht haben, dass sie über die Fachkenntnisse verfügen, die erforderlich sind, die Arbeitssicherheit eines Regals beurteilen zu können.
    Ein solch erworbenes Fachwissen kann zeitlich nicht eingegrenzt werde. Dies ist z.B. vergleichbar mit dem Wissen, das ein Student im Rahmen seiner Hochschulausbildung erworben hat. Hier eine zeitliche Begrenzung einzuführen, wäre Geldmacherei!
    Allerdings gilt es zu beachten, dass im Hinblick auf die Weiterentwicklung der Technik und des Regelwerkes (Gesetze, Verordnungen und Normen) ein einmal erworbenes Wissen kein Freibrief für alle Ewigkeit darstellt. Jeder Regalprüfer handelt in eigener Verantwortung! Er muss also selbst entscheiden, wann es Zeit ist, das einmal erworbene Fachwissen aufzufrischen und neues Wissen zu erwerben.
    Insoweit ist auch ein Regalprüfer gut beraten, sich regelmäßig weiterzubilden. Dies kann z. B. durch Fortbildungsseminare erfolgen. Die Teilnahme an einem Fortbildungsseminar ist jedoch stets freiwillig.
    [/i]

    Ich denke, die obige Antwort ist von allgemeiner Gültigkeit und lässt sich auf alle Personen (Prüfer) übertragen, die als „befähigte Person“ im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung tätig werden.
    Insofern kann das Wort "Regalprüfer" auch durch "Prüfer für Gabelstapler" oder "Prüfer für Leitern und Tritte" ersetzen.

    Viele Grüße
    Maurus

  • Hallo Maurus,

    kein Wunder, dass nach Dir keiner mehr geantwortet hat. Deiner umfassenden Auskunft kann man nichts mehr hinzufügen.

    :15:

    Gruß aus dem Norden

    nj 1964

    Planung bedeutet den Zufall durch den Irrtum zu ersetzen.