Moin Forum,
ich hab da mal wieder eine Frage an die Experten.
Es geht ganz allgemein um befähigte Personen: Die TRBS 1203 (und einige andere Quellen) lassen sich in epischer Breite darüber aus, welche Voraussetzungen jemand mitbringen muss, um als befähigte Person tätig werden zu dürfen.
Was ich aber nirgendwo finde, sind Hinweise oder Vorgaben darüber, ob Wiederholungsschulungen oder -prüfungen vorgeschrieben sind um die Befähigung aufrecht zu erhalten.
Ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Gruß aus dem Norden
nj 1964