Moinz komme irgendwie mit der Rechtslage für die Unterweisungen (z.B. von der Psa) nicht ganz zurecht und hoffe das mir hier einer helfen kann.
Es heißt ja Unterweisungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Nun meine Frage ab wann bin ich dass?
Reicht es wenn ich mich über ein Tema belesen habe oder muss ich z.B. jahrelange Erfahrung haben?
Danke im voraus.
Jens
Unterweisung PSA
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Jens01 -
10. März 2011 um 07:38 -
Erledigt
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Moinz komme irgendwie mit der Rechtslage für die Unterweisungen (z.B. von der Psa) nicht ganz zurecht und hoffe das mir hier einer helfen kann.
Es heißt ja Unterweisungen dürfen nur von befähigten Personen durchgeführt werden. Nun meine Frage ab wann bin ich dass?
Reicht es wenn ich mich über ein Tema belesen habe oder muss ich z.B. jahrelange Erfahrung haben?
Danke im voraus.
Jens
Unterweisungen sind Unternehmerpflicht. Bist du Sifa stehst du dem Unternehmer _beratend_ zur Seite. Du kannst die Unterweisung für ihn ausarbeiten. Das kannst du aber auch jetzt schon, wenn du in der Lage bist eine Unterweisung im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung zu erstellen und der Unternehmer gewillt ist, sich jetzt schon von dir beraten zu lassen.Unterweisen darfst du nicht, es sei denn, der Unternehmer hat dir Unternehmerpflichten übertragen, hier eben die Unterweisungspflicht. Allerdings würde ich mir diese vor dem Praktikum nicht übertragen lassen. Man sollte sich IMHO schon eine gewisse Sattelfestigkeit zugelegt haben.
Hardy
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Hallo
von den Unterweisungen als Durchführender würde ich die Finger lassen. Dafür sind die Personalvorgesetzten (Weisungsrecht) da.
Wir handhaben das wie folgt: Der Vorgesetzte eröffnet die Unterweisung/ Belehrung und übergibt dann an mich, der Vorgesetzte beendet auch die Unterweisung.
Anmerkung: die Vorgestzen müssen ja wissen über was die MA unterwiesen wurden damit bei Vertößen auch abgemahnt werden kann. -
Danke für eure Antworten.
Gibt es in der Praxis auch den Fall, dass Fasi und Vorgesetzter ein und dieselbe Person sind/ist?
Unser Betrieb ist von den Mitarbeiten nicht so groß, 6 Handwerker und 6 Mitarbeiter im Büro. Ich bin momentan für die Handwerker zuständig.
Gruß Jens -
Unser Betrieb ist von den Mitarbeiten nicht so groß, 6 Handwerker und 6 Mitarbeiter im Büro. Ich bin momentan für die Handwerker zuständig.
Gruß JensSchau dir mal die DGUV V2 an. Die regelt das. Vor allem auch die Anlage 3 zum §2Abs.4
Hardy
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Besten Dank, langsam wird ein Schuh daraus.