Hallo ääääää Helau,
Schwierige Frage am Altweibertag: Unser Werksarzt hat heute behauptet,das man sich auf jeden Fall nach einem Arbeitsunfall beim WA vorstellen muss-
ich behaupte,das ist eine freiwillige Sache.Hier geht es ganz allein darum,einen meldepflichtigen Unfall zu vermeiden und dem AN klarzumachen das er ja sich nur in die Messwarte setzen muß o.ä. .
Schriftlich hat WA nichts mitgebracht - aber auch ich weis bis jetzt nicht-wo meine Behauptungen stehen.
Wenn mir jemand mit Fakten und Gesetze vielleicht aushelfen könnte!!!!
In diesem Fall macht nichtswissen schon etwas.
Helau und Alaaf aus dem goldische Määänz :wacko: