Arbeitsunfall-was nun

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  • Hallo ääääää Helau,

    Schwierige Frage am Altweibertag: Unser Werksarzt hat heute behauptet,das man sich auf jeden Fall nach einem Arbeitsunfall beim WA vorstellen muss-

    ich behaupte,das ist eine freiwillige Sache.Hier geht es ganz allein darum,einen meldepflichtigen Unfall zu vermeiden und dem AN klarzumachen das er ja sich nur in die Messwarte setzen muß o.ä. .

    Schriftlich hat WA nichts mitgebracht - aber auch ich weis bis jetzt nicht-wo meine Behauptungen stehen.

    Wenn mir jemand mit Fakten und Gesetze vielleicht aushelfen könnte!!!!

    In diesem Fall macht nichtswissen schon etwas.

    Helau und Alaaf aus dem goldische Määänz :wacko: :whistling: ;( :thumbup:

    Hefeweizen macht schön-habe früher viel getrunken!

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  • Ich weiss nicht ob es daran liegt dass deine Frage mit Karnevalsgrüßen "geschmückt" ist, aber ich verstehe den Sinn nicht ganz.

    Ich vermute du unterstellst dem Werksarzt dass er Mitarbeiter die sich beim Arbeiten verletzt haben nur deswegen sehen will um darüber zu bestimmen dass dieser einen Ersatzarbeitsplatz bekommt?

    Ich kann dir hierzu nur sagen, hier aufm Bau, (im Karnevalsfreien Norden) mit einem Betriebssanitäter haben wir allen Gewerken ganz klar die Anweisung gegeben dass jeder der sich auch nur einen kleinen Schnitzer zuzieht und nur eines Pflasters bedarf, das auf jeden Fall ausschließlich nur vom Betriebssani behandelt werden darf. Aus genau dem Grund, nämlich zu verhindern dass irgenwas vertuscht wird.

    Wo ist das Problem bei euch? :S

  • Hallo weseekatz

    Ein Arbeitsunfall gehört zu einem D-Arzt der von der BG zugelassen ist. Erste Hilfe vom WA logo aber dann zu einem D-Arzt.

    Der bestimmt alles weitere.


    Allaffffffff

    aus Köln :138: :138: :138: :138: :138: :138:

  • Hallo wseekatz,

    die Aussage das ein Mitarbeiter nach einen Arbeitsunfall (D-Arzt/Krankenhaus/etc.) der Krank geschrieben wird vor der Arbeitsaufnahme ist von unserem TAB auch angesprochen worden.

    Hintergrund: Wenn ein Mitarbeiter trotz Krank geschrieben sein, meint wieder arbeiten gehen zu wollen (freiwillig oder freiwillig gezwungen) dann ist der Besuch beim Werksarzt eine Absicherung der Führungskraft. Denn nur der Werksarzt hat die entsprechende Ausbildung dem Betrieb mitzuteilen ob

    • der Mitarbeiter arbeiten darf
    • ob der Mitarbeiter seine gewohnte Arbeit ausführen darf oder
    • ob der Mitarbeiter einen Schonarbeitsplatz bekommen darf.

    .

    Gruß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

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  • :138: Guten Morgen erst mal :511:

    Ich formuliere noch mal neu - weil Fassnacht ist 8o

    Unfall-Durchgangsarzt-alles schon vorbei-Verunfallter hat nun Krankmeldung-jetzt ruft Chef bei verunfallten an-um zu retten was zu retten ist-DEN MELDEPFLICHTIGEN UNFALL-z.b. er möge sich doch nur in die Messwarte setzen o.ä.-aber vorher soll er beim WA vorbei schauen das das auch in ordnung geht!

    So ,jetzt kommt der Ausspruch meines WA von gestern: Der Verunfallte wäre verpflichtet ,diesen schritt zu tun.

    Ich sage -krankmeldung ist Krankmeldung-nur wenn der Verunfallte von sich aus sagt -ja,ich lasse mich vom WA begutachten und setze mich anschließend in die Messwarte passiert etwas -ANSONSTEN kuriert er seine auf der ARBEIT "erstandene " krankheit aus.

    Mir geht es darum,die meiner Meinung nach gemachte Falschaussage zu belegen .Aber auch durch vielmaliges googeln wurde ich nicht fündig.

    Auch in der ASA Sitzung einer anderen Firma bei uns am Standort machte derWA diese Aussage.Auf die frage des Betriebsrates(ausgebildeter Sifa wie ich -nur länger)wo er das herhabe-war die Aussage :WA könne ihm das zuschicken-aber BR wartet heute noch!!!

    Ich hoffe ,das ich mein Anliegen(krankmeldung bleibt krankmeldung )einigermaßen klar machen konnte wie es in der Fasssnachtszeit nur gehen kann.

    Wenn nicht -ich sitze noch einige Stunden vorm PC

    Wünsche allen einen sternenklaren Fasnachtshimmel am ZUG

    Wolle mern reilasse

    Gruß von einem Määänz(05)er :138: :138: :138: :138:

    Hefeweizen macht schön-habe früher viel getrunken!

  • oki, jetzt hab auch ich es kapiert.

    Nach der BGV A2 hat ein Betriesbarzt (ich denke mal Werkarzt ist gleichzusetzen) nur vorbeugende Aufgaben. Da steht nichts davon dass er zuständig ist dafür Arbeitsfähigkeit festzustellen.