Übertragung von Pflichten des Arbeitsschutzes auf Führungskräfte

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  • Servus liebe Arbeitschutzler,

    im Rahmen meiner Ausbildung bin ich gerade an dem Punkt "Pflichtenübertragung" angekommen; soweit auch alles klar!

    Nun kommt die Frage, wie kann der Arbeitgeber die Pflichten überprüfen, welche er delegiert hat? Gibt es hierzu ein Organisationsinstrument oder ähnliches?

    Bin für jeden Ratschlag dankbar ;)

    Danke und viele Grüße

    Sascha

    Für die einen ist es Klopapier, für die anderen die wahrscheinlich längste Serviette der Welt.

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  • Hallo,

    hier ein Auszug aus der Unterweisung, die ich unseren Vorgesetzten derzeit angedeihen lasse:

    - Kontroll- bzw. Aufsichtspflicht ist nicht delegierbar.
    - Aufgaben können zur eigenverantwortlichen Erledigung delegiert werden.
    - Kontrollpflicht besteht dann wiederum innerhalb der delegierter Aufgaben.

    Kontrollieren heißt im Arbeits- und Gesundheitsschutz:
    - Sich davon zu überzeugen, ob es auch gemacht wird
    - Feststellen, ob die eingesetzten Personen den an sie gestellten Anforderungen entsprechen

    Möglichkeiten der Kontrolle:
    - Stichproben
    - Erfolgskontrollen (Test, Prüfung)
    - Berichtswesen
    - Interviews (Personalgespräche)
    - Vor-Ort-Kontrolle

    Hier noch eine Buchempfehlung dazu: Klick mich

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

  • Hi Niko,

    vielen Dank für Deine Antwort; hat mir schon weiter geholfen.

    Bei uns sind die Führungspflichten (insbesondere für den Arbeits- und Gesundheitsschutz) auf die Führungskräfte delegiert worden. Ganz formell wie sich's gehört :D
    Darüberhinaus haben alle Führungskräfte ein Budget in Höhe von 500,00 € pro Einzelmaßnahme, welche sie in den Arbeits-und Gesundheitsschutz investieren dürfen bzw. sollen!

    Wird bei Euch die Kontrolle dokumentiert bzw. gibt es ein Reporting an den Arbeitgeber (Geschäftsführer, Vorstand etc.)

    Viele Grüße
    Sascha

    Für die einen ist es Klopapier, für die anderen die wahrscheinlich längste Serviette der Welt.

  • Hallo Sascha,

    zuerst mal danke für das K. :thumbup: Das ist inzwischen Ausnahme, bei den meisten bin ich Nico. :cursing:

    Unsere Philosophie der Dokumentation:
    Jeder muss in seinem Verantwortungsbereich die notwendigen Dokumente selbst und mit seinem eigenen (effizienten) System dokumentieren. Das ist auch weitestgehend Selbstschutz der Vorgesetzten.
    Der Staatsanwalt bzw. die Kripo (wie letzten Sommer hier passiert) wird sich nämlich bis zu demjenigen Vorgesetzten durchfragen, der Lücken aufzeigt.

    Die Rückmeldung erfolgt an den direkten Vorgesetzten. Usw... Nur der Geschäftsführer hat dann keinen mehr, an den er berichten muss.
    Wobei die Berichte durchaus nach oben durchgereicht werden können.

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -