Elektro Flurförderzeuge

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  • Hallo zusammen,

    hab da mal ne Frage: Folgendes habe ich heute gesehen: Stapler (elektro) fährt, geht dann vom Gas und fährt weiter wie wenn er "im Leerlauf" fahren würde.
    Das darf doch nicht so sein oder?
    bezüglich Elektro Stapler hab ich mal gehört, bzw. meinte ich zu wissen, dass wenn man vom Gas runter geht das FFZ anhalten muss (also wie mit ner motorbremse).
    Gibt es diese Vorschrift wirklich, wenn ja wo stehts??? in der BGV D27 hab ich mal nix gefunden.

    Für eure Hilfe vielen Dank!

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  • also wenn er im neutral steht kann er noch weiter rollen , wie beim auto auch .
    bei eingelegter fahrstufe darf er sich ohne druck aufs gaspedal natürlich nicht bewegen , sonst ist da was im argen ....rollen durch zb gefälle ist aber immer drin , ist ja eine vollautomatik .

  • Hallo zusammen

    Die von B_kinG gestellte Frage betrifft die Beschaffenheit eines Flurförderzeuges. Insofern kann und darf in der UVV „Flurförderzeuge“ (BGV D27) darüber nichts stehen, da diese nur Betriebsbestimmungen enthält.
    Eine Antwort auf die anstehende Frage findet sich in der europäischen Norm DIN EN 1726-1 "Sicherheit von Flurförderzeugen Teil 1: Motorkraftbetriebene Flurförderzeuge bis einschließlich 10 000 kg Tragfähigkeit und Schlepper bis einschließlich 20 000N Zugkraft".
    Die Funktion und Beschaffenheit der Stellteile aller kraftbetriebene Flurförderzeuge ist darin in Abschnitt 5.4 geregelt. Es heißt dort:

    5.4.2 Stellteile für Fahren und Bremsen

    Die Wirkung des Stellteiles für die Regelung der Geschwindigkeit muss so erfolgen, dass eine Vergrößerung der Betätigungswirkung die Fahrgeschwindigkeit erhöht. Beim Loslassen des Stellteiles muss seine Wirkung wieder auf neutral zurückgehen.

    Aus der obigen Bestimmungen lässt sich nicht ableiten, dass beim Loslassen des Stellteils für die Fahrgeschwindigkeit (Fahr- bzw. Gaspedal) ein Flurförderzeug nicht weiterrollen/ausrollen darf.

    Weitergehende Regelungen gibt es zu Flurförderzeugen mit Fahrerstand (Ziffer 5.4.2.2), zu Mitgänger-Flurförderzeugen (Ziffer 5.4.2.3) und zu Flurförderzeugen, deren Stellteile für die Bedienung von Flur aus vorgesehen ist (Ziffer 5.4.2.5).
    Viele Grüße
    Maurus