Arbeits - Verkehrswege

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  • Hallo,
    Wir wollen unsere Lagerhalle umgestallten, dabei kam eine Anfrage zum Thema Fahr und Gehwege.
    In der BGi 545 und BGV D27 habe ich nichts schlüssiges gefunden. Es wird hier mit einem Stapler und mit 2 Ameisen in beiden Richtungen gefahren. Gelegentlich wird ein 2ter Stapler benötigt. Die Fahrbreite soll so schmal wie möglich gehalten werden. Welche Möglichkeit bestehen hierzu? Ich habe an sowas wie eine Ampelschaltung gedacht.

    In der BGI 545 steht das ein Fahrweg für z.B. Stapler immer einen
    Seitenabstand auf beiden Seiten von 0,5 m braucht.
    Einmal sollen die 0,5 m auch als wenig genutzten Gehweg eingeplant werden

    Gruß

    MST

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  • Hallo,
    dort ist auch nichts richtiges zu finden. Ich hatte mal was in einer UVV davon mitbekommen das auch durch Kennzeichnungen (Flurförderzeuge) man die Bereiche absichern kann (bzw das das dann erlaubt ist). Kann es aber leider nicht finden.

    Gruß

    MST