Hallo SiFas,
nach meinem Kenntnisstand haben die ZH-Vorschriften ausgedient und sind nicht mehr gültig.
Nun bin ich bei der BGHW auf die ZH 1/361 gestoßen. Diese ist aber weder über den Hauptverband, noch die BAuA einsehbar. Ich halte diese (wenn überhaupt) nur für gültig innerhalb der BGHW.
Hat jemand andere Infos?
Gruß, Niko.