Gilt die ZH 1/361 noch irgendwo?

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  • Hallo SiFas,

    nach meinem Kenntnisstand haben die ZH-Vorschriften ausgedient und sind nicht mehr gültig.

    Nun bin ich bei der BGHW auf die ZH 1/361 gestoßen. Diese ist aber weder über den Hauptverband, noch die BAuA einsehbar. Ich halte diese (wenn überhaupt) nur für gültig innerhalb der BGHW.
    Hat jemand andere Infos?

    Gruß, Niko.

    - Bei Gefahr im Verzug ist körperliche Abwesenheit besser als Geistesgegenwart -

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  • Hallo Niko,

    ich habe die BGI 756 Erstellen Betriebsanwesiungen für Geräte und Regalbedienungen gefunden.
    Dort steht drin
    Zitat BGI 756

    Zitat

    Zur Verhütung von Unfallgefahren müssen beim Betrieb von Regalbediengeräten bestimmte Regeln beachtet werden. Grundlegende Anforderungen zur Beschaffenheit sind in dem Normblatt DIN EN 528 "Regalbediengeräte; Sicherheit" enthalten. In Abschnitt 10 dieser Norm sind Angaben zu der vom Hersteller zu liefernden Betriebsanleitung aufgeführt. In den Richtlinien für Geräte und Anlagen zur Regalbedienung" (ZH 1/361) sind neben den Bau- und Ausrüstungsbestimmungen für Geräte, die vor dem Inkrafttreten der Maschinenverordnung gebaut wurden, sicherheitstechnische Angaben zum Betrieb und zur Prüfung dieser Geräte enthalten.
    Diese BG-Informationen wurden von der Großhandels- und Lagerei- Berufsgenossenschaft in Zusammenarbeit mit dem Fachausschuss "Fördermittel und Lastaufnahmemittel" der Berufsgenossenschaftlichen Zentrale für Sicherheit und Gesundheit – BGZ erarbeitet. Sie enthalten Hinweise, welche Anweisungen der Unternehmer unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung des Herstellers für das Betreiben von Regalbediengeräten aufstellen sollte. Im Einzelfall können bei Anlagen zur Regalbedienung in Abhängigkeit von der Bauart, z.B. Langgutgeräte, Ausführung der Ladehilfsmittel, Art des Ladegutes, weitergehende Festlegungen erforderlich sein.


    GRuß RaBau

    Fremde Meinungen sind zu akzeptieren meine Antwort auf "du" oder "sie". Ich möchte geduzt werden.
    Ich schreibe weiter alles mit DU (siehe Forumsregel). Die die kein Du haben wollen, machen gedanklich immer aus dem Du ein Sie.
    Gruß RaBau

    Nur Pessimisten schmieden das Eisen, solange es heiß ist. Optimisten vertrauen darauf, dass es nicht erkaltet. (Zitat von Peter Bamm)

  • nach meinem Kenntnisstand haben die ZH-Vorschriften ausgedient und sind nicht mehr gültig.


    Hallo das stimmt leider nicht ganz,
    Für sog. Altmaschinen, die bis zum 31. Dezember 1992 in Betrieb genommen wurden gelten die Beschaffenheitsanforderungen der UVVen für Bau und Ausrüstung weiter hin, mindestens aber die Anforderungen des Anhanges 1 der Betriebssicherheitsverordnung.

    Gruß Micha

    Glück hat auf die Dauer doch nur der Tüchtige - Moltke-