Arbeitsstätten: neue Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
Gemäß § 8 Abs. 2 Arbeitsstättenverordnung gelten mit Bekanntmachung der neuen Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A4.3 "Erste-Hilfe-Räume, Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe" die alten Arbeitsstätten-Richtlinien (ASR)
- ASR 38/2 "Sanitätsräume"
- ASR 39/1, 3 "Mittel und Einrichtungen zur Ersten Hilfe"
nicht weiter fort.
Link zur ASR A4.3 http://www.baua.de/de/Themen-von-…icationFile&v=2